Gericht

Sexueller Missbrauch einer Zwölfjährigen: Schuldspruch

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen ist am Dienstag ein 22-Jähriger in Salzburg zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei fünf Treffen mit der Zwölfjährigen auf öffentlichen Plätzen in Salzburg sei es zu Geschlechtsverkehr gekommen, so die Anklage. Der 22-Jährige österreichiche Staatsbürger bekannte sich nicht schuldig. Das zum Tatzeitpunkt zwölf beziehungsweise 13 Jahre alte Mädchen habe einen reiferen Eindruck gemacht, er habe ihr Alter nicht gewusst und der Sex „war einvernehmlich“, so der Verteidiger.

Der bisher unbescholtene junge Mann war außerdem auch wegen pornografischer Darstellungen von Minderjährigen angeklagt. Er soll bei zwei Treffen mit seinem Handy Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen gemacht und diese ins Internet gestellt haben. Vom Vorwurf der pornografischen Darstellungen von Minderjährigen wurde er am Dienstag jedoch zum Teil freigesprochen.

„Sex über Internet-Kontaktportal angebahnt“

Verteidiger Franz Essl erklärte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Tovilo-Moik, dass das Mädchen freiwillig mitgemacht habe. Der Angeklagte und sie hätten sich auf einem Kontakt-Portal im Internet kennengelernt. Das Mädchen habe ihm zehn Nacktfotos übermittelt, es habe darauf ausgesehen wie eine 20-Jährige. Der Beschuldigte sei auch aufgrund ihrer schriftlichen Kommunikation davon ausgegangen, dass es bereits sexuelle Erfahrung gehabt habe.

Bei einem ersten Treffen habe das geschlechtlich voll entwickelte Mädchen einen entsprechenden Reifestatus ausgestrahlt. „Es hat auch selbst Kondome gekauft“, sagte Essl. In den Sozialen Medien sei auch nirgendwo das Alter gestanden. Warum sich die beiden auf öffentlichen Plätzen wie im Lehener Park trafen, dafür fand der Verteidiger ebenfalls eine Erklärung. Sie stammten aus Familien mit indischem Migrationshintergrund, das Mädchen gehöre der Hindu-Religion an, der Angeklagte der Sikh-Religion. Es sei in diesen Familien nicht üblich, dass sich die Jugend zu Hause gegenseitig besuchen könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt erbaten sich Bedenkzeit.