Die vergangenen Wochen waren im Lungau besonders trocken. Es gab auch an den Regentagen nicht besonders viel Niederschlag. Das Verbot gilt auf allen Waldflächen des Bezirks und auf angrenzenden Grundstücken (ohne Rücksicht auf die Nutzung), wenn von dort eine Gefahr für den Wald ausgehen könnte.
Hoffen auf ergiebigen Regen
Diese Regelung ist befristet. Bei stärkerem Regen, der den Waldboden gründlich und tief durchfeuchtet, könne das Verbot aufgehoben werden, teilt die BH mit.