Eingang des Landesgerichts Salzburg (Justizgebäude)
APA/BARBARA GINDL
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Chronik

Vorwurf sexuellen Missbrauchs: Freispruch

Ein Salzburger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger freigesprochen worden. Die Tat könne nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, entschied der Schöffensenat.

Dem 27-Jährigen war vorgeworfen worden, im Alter von 17 Jahren bei einem zwölfjährigen Mädchen aus seinem damaligen Freundeskreis geschlechtliche Handlungen gesetzt und den Beischlaf vollzogen zu haben. Der Mann beteuerte seine Unschuld.

Laut dem stellvertretenden Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Andreas Wiesauer, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung dazu ab.

Beschuldigter bestritt Vorwürfe

Der Beschuldigte kennt das mutmaßliche Opfer, das mittlerweile 23 Jahre alt ist, seit seiner Kindheit. Zu dem Übergriff soll es laut Anklage im Sommer 2008 auf einer Couch in der Wohnung einer Freundin gekommen sein, die sich über der elterlichen Wohnung des Salzburgers befand. Eine Anzeige erfolgte erst im März 2018, nach einem Selbstmordversuch der Frau und Klinikaufenthalten.

Der Salzburger bestritt die Anschuldigungen. „Den Vorfall hat es nicht gegeben. Ich bin nicht schuldig“, sagte er zum Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Thomas Tovilo-Moik. Das Verhältnis zu dem Mädchen sei geschwisterlich gewesen, schilderte der 27-Jährige. „Sie war extrem nett zu mir und anhänglich. Ich habe ihr auch geholfen, wenn sie Probleme hatte.“

Opfer-Anwältin forderte Teilschmerzensgeld

Wie er sich erkläre, dass er von dem Opfer belastet wird, wollte der Richter von dem Beschuldigten wissen. Seine Antwort: Er habe ihr vor zwei Jahren erklärt, dass er nichts mehr mit ihr zu tun haben wolle, sonst komme wieder „ein Blödsinn“ heraus. Damit nahm er Bezug auf einem Vorfall aus dem Jahr 2006, weswegen er wegen sexuellen Übergriffs an dem Mädchen im Jahr 2013 vor Gericht gestanden war.

Die Opfer-Anwältin forderte ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 12.900 Euro. Die nunmehr erwachsene Frau habe laut dem Gerichtssachverständigen eine schwere posttraumatische Belastungsstörung erlitten, sagte die Juristin.