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Wirtschaft

Handel will keine Lebensmittel-Schenkpflicht

Mehrere Tonnen Lebensmittel bleiben jeden Tag in Salzburgs Supermärkten über. Ein Großteil davon wird freiwillig an soziale Organisationen weitergegeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Schenkpflicht gibt es in Österreich aber bei nicht. Im Gegensatz zu Tschechien oder Frankreich, wo der Handel unverkaufbare Ware verschenken muss.

Die österreichischen Handelsketten, die beinahe alle ihren Sitz in Salzburg haben, halten wenig von einer gesetzlichen Schenkpflicht, auch Organisationen, die von den Lebensmitteln profitieren sprechen sich gegen ein derartiges Gesetz aus, das dem Handel vorschreibt, nicht verkaufbare Ware verschenken zu müssen.

Rund 300 Tonnen Lebensmittel gibt alleine die Organisation „Flachgauer Tafel“ pro Jahr weiter. Sie holen die übrig gebliebene Ware von den Supermärkten in der Region ab und verteilen die Lebensmittel an Bedürftige. „Heute fahre ich zum Beispiel 72 Kilometer, vom Globus in Freilassing, über Obertrum, Mattsee, hier laden wir die Hälfte der Lebensmittel ab und dann geht es zurück über die Handelsketten in Seekirchen (Flachgau) und dann laden wir ab“, schilderte Reinhard Kallinger, Fahrer bei der Flachgauer Tafel.

SPAR: Schenkpflicht bedeutet Über-Bürokratisierung

In Österreich geben Supermärkte ihre Waren freiwillig weiter. Abgelaufene oder beschädigte Ware wird in einem ersten Schritt vergünstigt und dann an die Tafeln weitergegeben. Einer Schenkpflicht wie es sie anderswo in Europa gibt, stehen Handelsunternehmen in Salzburg skeptisch gegenüber. „Wir sehen das tschechische oder französische Modell der Verpflichtung als sehr kritisch, nicht weil wir die Ware nicht weitergeben wollen, sondern weil es eine Über-Bürokratisierung ist, die in Österreich nicht notwendig ist“, sagte Lukas Wiesmüller, Leiter der Nachhaltigkeits-Abteilung bei SPAR.

Supermärkte wollen keine Schenkpflicht für Lebensmittel, die im Müll landen

Handelsketten in Salzburg sprechen sich klar gegen eine Schenkpflicht von nicht verkaufbaren Lebensmitteln aus.

Auch der Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, Peter Buchmüller bevorzugt eine Lösung ohne gesetzlicher Vorschrift. „Weil wir aus wirtschaftlichen Gründen ohnehin schauen, dass wir möglichst wenig wegwerfen und möglichst viel verkaufen.“

Tafeln bekommen mehr, als sie weitergeben können

Trotzdem bleibt am Ende des Tages mehr, als die Tafeln tatsächlich brauchen. Eine österreichweite Plattform, finanziert von einem Zusammenschluss der großen Handelsketten, organisiert die Verteilung der Waren. Im Europavergleich, so die Expertin, sei nur Italien gesetzlich besser aufgestellt. „Das italienische Modell hat ein good samaritan law, bei dem Lebensmittel von gemeinnützigen Organisationen weitergegeben werden können. Sie können nicht belangt werden, wenn am Ende der Kette jemandem schlecht wird“, sagte Alexandra Gruber vom Verband der österreichischen Tafeln.

Tafeln fordern Gesetzeslockerung

Konkret fordern die Tafeln also eine Lockerung der Gesetze. Wir wünschen uns eine Vereinfachung der Hygiene- und Haftrichtlinien. Wir arbeiten derzeit mit Experten an einem Gutachten, das in Kürze an die Politik übergeben werden soll", sagte Gruber. Hier gebe es laut dem Verband der österreichischen Tafeln noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf. Dieses Gutachten würde die Arbeit der Tafeln erleichtern, die mit den geschenkten Lebensmitteln sorgsam umgehen.

Flachgauer Tafel versorgt 700 Bezieher mit Lebensmittel

700 Menschen versorgt alleine die Flachgauer Tafel. Um einen symbolischen Euro kann hier jeder, der nicht viel Geld zur Verfügung hat, für den täglichen Bedarf einkaufen.