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Haftstrafen für Syrer nach Messerattacke

Bis 23.00 Uhr haben am Montag drei Richter und acht Geschworene über die Urteile gegen jene zwei Syrer beraten, die sich wegen versuchten Mordes verantworten mussten. Der Hauptangeklagte muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Neben dem Hauptangeklagten musste sich am Montag auch ein zweiter Syrer vor Gericht verantworten. Er wurde zu sieben Monaten unbedingter Haft verurteilt. Außerdem muss der Haupttäter 2.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Messerstiche wegen Drogenschulden?

Fünf Zeugen hatten die drei Richter und acht Geschworenen des Schwurgerichts am Montag zur Verhandlung ins Landesgericht geladen. Der wichtigste Zeuge – das Opfer der Messerattacke vom Mai des Vorjahres – ist nicht erschienen.

Der 31-Jährige soll den beiden Angeklagten damals 375 Euro für fünf Gramm Kokain schuldig geblieben sein. Bei einer Aussprache in der Bayerhammerstraße soll ihm der Hauptangeklagte wenig später ein Küchenmesser in den Bauch gerammt haben.

Der Syrer überlebte nach einer Notoperation in der Chirurgie West. Seit mehr als einem halben Jahr ist er allerdings spurlos verschwunden. Der Syrer sei zuletzt im Herbst von der Polizei in Belgien gesehen worden und inzwischen selbst zur Fahndung ausgeschrieben, sagte ein Rauschgiftermittler am Montag vor Gericht.

Ausweitung der Anklage gleich zu Beginn

Zu Beginn der Verhandlung überraschte auch gleich der Staatsanwalt mit einer Ausweitung der Anklage wegen schwerer Nötigung. Der Zweitangeklagte und Bruder des mutmaßlichen Messerstechers soll einen weiteren Zeugen telefonisch mit dem Umbringen bedroht haben.

Auch gegen einen weiteren Zeugen, der sich bei seiner Befragung nach den Drogengeschäften in grobe Widersprüche verwickelte, leitete der Staatsanwalt noch im Gerichtssaal Ermittlungen ein.

Nach Messerstich: Zwei Syrer vor Gericht

Wegen versuchten Mordes sind am Montag zwei Männer erneut vor Gericht gestanden. Im Mai 2018 sollen die Syrer einen Landsmann in Salzburg-Schallmoos im Streit lebensgefährlich verletzt haben.