Schild Landesgericht Feldkirch
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ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Schüler wegen Drohung verurteilt

Ein Schüler ist Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen worden, unter Vorbehalt einer Strafe. Er soll gesagt haben, er werde sich überlegen, wie er einer Lehrerin wehtun könne. Er kenne ihr Facebook-Profil und wisse wo sie wohne.

Der Beschuldigte sagte zu Strafrichter Thomas Tovilo-Moik, er könne sich nicht daran erinnern, eine Drohung ausgesprochen zu haben. Falls er doch so etwas geäußert habe, tue es ihm leid, und er entschuldige sich dafür. Er sei an dem Zeugnistag traurig und aufgebracht gewesen, weil er Fünfer ausgefasst hatte. Ein „Nicht Genügend“ stammte von der Lehrerin, die laut Anklage bedroht wurde.

„Er ist gerne der Klassenclown“

Zwei Lehrerinnen der Handelsakademie wurden Freitag als Zeuginnen befragt. Eine bestätigte dem Richter, dass sie die Drohung des Burschen gegen die Kollegin im Unterricht gehört habe: „Er wollte in dem Fall Aufmerksamkeit, auch gegenüber der Klasse. Er ist aus meiner Sicht gerne der Klassenclown.“ ==

Die betroffene Lehrerin erklärte vor Gericht, dass sie sich im Unterricht von dem Schüler nicht bedroht fühle. Sie gab allerdings zu bedenken, dass sie nicht wirklich wisse, „wie er tickt“ und ob er ihre Privatadresse kenne.

Verteidiger: „Sache für die Schule, nicht fürs Gericht“

„Es gibt keinen Grund, vor mir Angst zu haben“, beteuerte der Angeklagte in Anwesenheit der beiden Lehrerinnen. Verteidiger Franz Linsinger hatte auf Freispruch plädiert. Der Bursch habe nie die Absicht gehabt, gegen die Lehrerin etwas zu unternehmen. Die Sache hätte in der Schule erörtert werden sollen und nicht vor das Landesgericht gehört, betonte der Rechtsanwalt. Der Angeklagte, der ankündigte, die Schule beenden und eine Lehre beginnen zu wollen, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Dreijährige Probezeit, dann keine Vorstrafe

Der Richter hat den Ausspruch einer Strafe unter einer dreijährigen Probezeit vorbehalten und eine Bewährungshilfe angeordnet. Hält sich der Beschuldigte daran und begeht in dieser Zeit keine weiteren Straftaten, bekommt er tatsächlich keine Strafe. Und die Verurteilung scheint nicht in der Strafregisterauskunft auf.