Gericht

Neue Runde: Balluch gegen Mayr-Melnhof

In einer neuen Runde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Salzburger Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof und dem Tierrechtsaktivisten Martin Balluch ist der Wiener Mittwochnachmittag in Salzburg verurteilt worden.

In der langen Prozessgeschichte um Max Mayr-Melnhofs Gatterjagd in Anthering (Flachgau) wurde dessen Kontrahent Martin Balluch samt dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) am Salzburger Landesgericht wegen Beleidigung und übler Nachrede in rund 100 Fällen rechtskräftig verurteilt. In dieser Causa musste er nach dem Mediengesetz bereits 36.000 Euro Schadenersatz an Mayr-Melnhof zahlen, nun hat das Gericht eine weitere Strafe von knapp 5.000 Euro verhängt. Die Entscheidung über dieses Strafausmaß ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Martin Balluch
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Martin Balluch

Vorwurf der üblen Nachrede und Beleidigung

Ursache für den jahrelangen Konflikt ist die Jagd auf Wildschweine in der Antheringer Au. Die Tierschutzaktivisten wollen sie laut Anklage durch Demonstrationen, Plakataktionen, aber auch Hetze in Sozialen Netzwerken mit Drohungen gegen die Familie des Landesjägermeisters verhindern. „Fast ein Dutzend Morddrohungen gegen mich und meine Kinder und irgendwann hat das auch ein Ende. Da ist dann Schluss mit lustig“, sagt Max Mayr-Melnhof.

Max Mayr-Melnhof
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Max Mayr-Melnhof

Die Vorfälle haben sich laut Anklage auf Facebook aber auch öffentlich in der Stadt Salzburg ereignet, etwa durch auf Zäunen und Lichtmasten angebrachte Aufkleber. Tierschützer Balluch war in erster Instanz teilweise verurteilt worden, sagt Maximilian Schaffgotsch, der Anwalt von Mayr-Melnhof. „Weil über Monate, tatsächlich über eineinhalb Jahre, eine orchestrierte Hetzkampagne, Hass- und Lügenkampagne gegen ihn geführt wurde, hauptsächlich auf Facebook“, so Schaffgotsch.

Martin Balluch wollte dazu kein Interview geben. Vor Gericht sagt Balluch jedoch, die Hasspostings gegen Mayr-Melnhof stammen nicht aus seiner Feder, sondern seien von Dritten auf Facebook gestellt worden. Er habe nichts damit zu tun, sagt Balluch. Die Richterin schenkte dem keinen Glauben und verurteilte Balluch zu 160 Tagsätzen. Die Höchststrafe für Beleidigung beträgt 180 Tagsätze.

VgT-Obmann Balluch wegen übler Nachrede verurteilt

Wegen Beleidigung und übler Nachrede wurde Martin Balluch am Mittwoch in Salzburg bereits rechtskräftig verurteilt. Die verhängte Geldstrafe von 5.000 Euro ist noch nicht rechtskräftig.