Jennerbahn eröffnet ohne behördliche Freigabe

Kommendes Wochenende soll die Jennerbahn im benachbarten Berchtesgaden eröffnet werden. Nach einem derzeit ruhenden Gerichtsverfahren gibt es nun abermals Kritik, denn die Bahn wird eröffnet ohne abschließende Freigabe durch die Behörden.

Mehr als 50 Millionen Euro haben Pongauer Hoteliers und Bauunternehmer in die Bahn investiert. Knapp zwei Jahre wurde gebaut, denn immer wieder kam es beim Bau der Jennerbahn zu Verzögerungen. Grund war der Widerstand durch den Bund Naturschutz. Der wollte vor allem das Birkhuhn während der Balzzeiten schützen. Auch derzeit ist die Baustraße auf den Jenner wegen der Balz nicht befahrbar.

Gondeln der neugebauten Jennerbahn bei Schönau am Königssee

ORF

Die neue Jennerbahn

Verfahren derzeit ruhend gestellt

Diese Auseinandersetzung zwischen den Pongauer Projektbetreibern und den Naturschützern ist seit rund einem Jahr auch Gerichtsanhängig. Nachdem es weitgehende Zugeständnisse an die Naturschützer gegeben hat, wurde das Verfahren allerdings ruhend gestellt.

Dass nun eröffnet wird, obwohl unklar ist ob alle Auflagen eingehalten wurden, hält Kreisrat Bartl Wimmer (Grüne) aus Berchtesgaden für bedenklich: „Zumindest ist das Verwaltungsgerichts-Verfahren so gelaufen, dass die Beklagte, also die Jennerbahn AG, eingewilligt hat größere Änderungen vorzunehmen und nur aus diesm Grund wurde das Verfahren ruhend gestellt, kann aber jederzeit wieder aufgegriffen werden und dann ist es ein laufendes Verfahren des Verwaltungsgerichts.“ Insofern sei die Baugenehmigung aus Wimmers Sicht nicht rechtskräftig solange es sich um ein schwebendes Verfahren handelt.

Diskussion um Nachtbetriebszeiten

Seitens der Jennerbahn betont man, dass der Bund Naturschutz immer eingebunden war in zahlreichen Gesprächen. Auch beim zuletzt noch umstrittenen Punkt, an wievielen Tagen ein Nachtbetrieb erlaubt sein soll, habe man sich schlussendlich auf 20 Tage statt 40 im Jahr geeinigt. Auch beim zuständigen Landratsamt Berchtesagden heißt es, dass eine Eröffnung trotz offener Fragen rechtlich unbedenklich sei.

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