Pongauer wegen Kinderpornos verurteilt

Wegen des Besitzes tausender Kinderpornos ist ein 40-jähriger Pongauer am Montag beim Salzburger Landesgericht zu neun Monaten bedingter Haft, einer Geldstrafe und einer psychotherapeutischen Behandlung verurteilt worden.

Der Pongauer soll zig-tausend kinderpornografische Dateien von Unter 14-Jährigen und Unter 18-Jährigen besessen und die Dateien über mehrere Jahre zusammengetragen haben. Die Polizei kam dem Mann schließlich über das Darknet auf die Schliche.

Beim Prozess hat sich der arbeitslose Mann am Montag reumütig gezeigt. Er sei nach dem Tod seines Vaters in eine Paralellwelt abgerutscht, wisse das seine Taten falsch seien, und habe sich deshalb auch vor einem halben Jahr in Behandlung begeben.

Richter wertet Geständnis als mildernd

Der Richter wertete zwar das Geständnis als mildernd, nicht jedoch den langen Tatzeitraum von fünf Jahren. „Mein Mandant war in den vergangenen Jahren schon gänzlich zurückgezogen aus jeglichem sozialem Umfeld, das ihn vor irgendwelchen Taten bewahren oder darüber aufklären hätte können. Ich glaube, es war ein angemessenes Urteil, das man so stehen lassen kann“, sagt Anwalt Paul Linsinger, Verteidiger des Pongauers.

Der Verurteilte muss nun vierteljährlich nachweisen, dass er in Therapie ist, zusätzlich bekommt er einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kinderporno-Prozess
Zu neun Monaten bedingter Haft ist ein 40-Jähriger wegen tausender Kinderpornos verurteilt worden. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Ermittler fanden 91.000 Dateien

Seit dem Jahr 2013 soll der Pongauer die Kinderpornos aus dem Internet bezogen haben - Bilder und Filme von Unmündigen, also unter-14-Jährigen und von Minderjährigen, also unter-18-jährigen. 91.000 Dateien haben die Ermittler schließlich gefunden, gespeichert auf verschiedenen Datenträgern. Zusätzlich wurde dem 40-Jährigen vorgeworfen, eine unbekannte Anzahl Kinderpornos einer wiederum unbekannten Anzahl von anderen Nutzern per Internet zugeschickt zu haben.

Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind vor einigen Jahren verschärft worden und verbieten nicht nur das Herunterladen, sondern auch das bloße Betrachten von kinderpornografischen Darstellungen im Internet.