Lawine auf Skipiste - Ermittlungen eingestellt

Nach dem Abgang einer Lawine am 9. Jänner dieses Jahres auf eine Skipiste am Wildkogel in Neukirchen am Großvenediger im Salzburger Pinzgau hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Ermittlungen gegen vier Beschuldigte eingestellt.

Beim Abgang eines Schneebretts am 9. Jänner waren im Pinzgau im gesicherten Skiraum vier Jugendliche teilweise verschüttet worden. Den drei Mitgliedern der örtlichen Lawinenwarnkommission und einem Mitarbeiter der Seilbahnen war vorgeworfen worden, gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, die Ermittlungen einzustellen.

Schülergruppe auf Piste verschüttet

Bei dem Vorfall waren sechs Skifahrer einer Schülergruppe aus Deutschland in Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) von den Ausläufern eines Schneebretts erfasst und über den Pistenrand hinaus über eine Böschung gerissen worden. Zwei der 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen wurden dabei zur Gänze, zwei zum Teil verschüttet. Sie alle konnten aber innerhalb kürzester Zeit von anderen Mitgliedern ihrer Gruppe und anderen Skifahrern geborgen und befreit werden. Die Beteiligten kamen ohne oder mit leichten Verletzungen davon.

Die Lawine hatte sich am Vormittag unterhalb der Bergstation gelöst und war in einen Graben abgegangen. Dabei überwanden die Schneemassen einen Höhenunterschied von rund 500 Meter. Die Ausläufer trafen dabei den Skiweg auf der Talabfahrt, der den Graben querte und den die Gruppe gerade passierte - mehr dazu in: Lawine auf Skipiste: Verantwortliche fahrlässig? (salzburg.ORF.at; 18.2.2019)

Staatsanwalt: „Kein Sorgfaltsverstoß nachgewiesen“

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Freitag der APA einen Bericht in den „Salzburger Nachrichten“ bestätigte, habe den Beschuldigten kein Sorgfaltsverstoß bei der Einschätzung der Gefahr nachgewiesen werden können. Laut der Stellungnahme eines Sachverständigen hätten die Beschuldigten ex ante, also mit ihrem Wissenstand vor dem Lawinenabgang, durchaus auf ihre Ortskenntnis vertrauen dürfen.

„Aufgrund des Geländes und unter Einbeziehung der Erfahrung der Mitglieder der zuständigen Lawinenwarnkommission war die Einschätzung, nicht von einer Gefährdungslage auszugehen, durchaus nachvollziehbar und nicht zu beanspruchen“, erklärte Neher. Der Gutachter habe auch darauf verwiesen, dass es trotz der Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen und einer professionellen Gefahreneinschätzung dennoch zu Ereignissen kommen könne, die von den gängigen Normen abweichen.

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