Mehr Eigenverantwortung für Almwanderer

Am Mittwoch wurde im Ministerrat eine Gesetzesänderung beschlossen, die mehr Rechtssicherheit für Almbauern bringen und die Eigenverantwortung von Almbesuchern juristisch verankern soll. Salzburgs Bauern begrüßen die Novelle.

Nach einem Schadenersatzurteil nach einer tödlichen Kuhattacke in Tirol gingen die Wogen hoch: Almweiden einzäunen, das Vieh nicht auftreiben oder gar alle Wanderwege sperren - mehr dazu in Gesetzesänderung nach Kuh-Urteil steht bevor(tirol.ORF.at; 9.3.2019).

Verhaltensregeln für Wanderer

Warum die Almbauern alleine für alles verantwortlich gemacht werden, war die große Frage. So soll es nicht mehr sein, lautet jetzt die Antwort der Bundesregierung. Sie nimmt nun auch die Wanderer in die Pflicht. Wenn sich diese nicht an Verhaltensregeln halten, die Bauern ihrerseits aber bundesweite Standards einhalten, haftet der Wanderer selbst, wenn etwas passiert.

Der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer Rupert Quehenberger zeigt sich über die Gesetzesänderung erleichtert. „Wir sind froh, wenn es mehr Rechtssicherheit im Miteinander und Nebeneinander von Weidewirtschaft, Almwirtschaft und Freizeitnutzung gibt. Und wichtig ist auch: die Gesetzesänderung ist das Eine und der Verhaltenskodex dazu das Andere. Man muss alles im Gesamten sehen“, so Quehenberger.

Kühe Alm

APA/Barbara Gindl

Infos in Folder und im Internet

Die Gesetzesnovelle soll laut Plan noch im Sommer in Kraft treten. Dann sollen Folder mit der Gesetzesänderung und dem Verhaltenskodex für Almbesucher gedruckt und an Landwirte und Touristiker verteilt werden. Um über richtiges Verhalten auf Österreichs Almen und Weiden zu informieren, stehen auf der Homepage www.sichere-almen.at alle Informationen für Besucher und Betriebe zur Verfügung.

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