Novelle zum Behindertengesetz in Begutachtung
Im Gesetz soll neben der Verankerung eines psychosozialen Dienstes auch festgehalten werden, dass zur Abdeckung von Betreuungskosten auch nicht auf das Vermögen von Menschen mit Behinderung zugegriffen werden darf. Zudem werden Vorschläge für einen neuen Namen des Gesetzes angenommen und in die Entscheidung mit einbezogen.
Links:
- VfGH berät über Behindertengesetz (salzburg.ORF.at; 4.3.2019)