Novelle zum Behindertengesetz in Begutachtung

Die Novelle des Salzburger Behindertengesetzes ist jetzt in der Begutachtungsphase. Bis zum 14. Mai können alle Salzburger zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Zu finden ist der Entwurf auf der Internetseite des Landes.

Im Gesetz soll neben der Verankerung eines psychosozialen Dienstes auch festgehalten werden, dass zur Abdeckung von Betreuungskosten auch nicht auf das Vermögen von Menschen mit Behinderung zugegriffen werden darf. Zudem werden Vorschläge für einen neuen Namen des Gesetzes angenommen und in die Entscheidung mit einbezogen.

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