Tod einer Tänzerin: Kein Hinweis auf Tötungsdelikt

Nach dem rätselhaften Tod einer 61-jährigen Frau im Jahr 2016 hat die Staatsanwaltschaft Salzburg ihre Ermittlungen gegen Unbekannt eingestellt. Es seien keine Hinweise auf ein Tötungsdelikt gefunden worden, heißt es zur Begründung.

Wie der „Kurier“ am Montag in seiner Online-Ausgabe berichtete, wurde die Familie der Diplomatentochter am Freitag über den Schritt informiert. Es bestehe „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung“. Angehörige hatten ein Gewaltverbrechen vermutet.

Der Leiche der Tänzerin war am 9. Dezember im Salzburger Stadtteil Liefering bei einer Suchaktion im Mühlbach gefunden worden. Sie lag rund 200 Meter vom Wohnhaus entfernt im rund 30 Zentimeter tiefen Wasser.

Laut Obduktion ertrunken

Laut Obduktionsergebnis ist die 61-Jährige ertrunken. Zunächst gingen die Ermittler von Selbstmord aus. Die Frau soll an schwerer Osteoporose und Epilepsie gelitten haben und Diabetikerin gewesen sein, wie eine Befragung ihres Umfelds ergab.

Eine Untersuchung an der Gerichtsmedizin Salzburg ergab, dass die Verletzungen aber nicht zweifelsfrei von einem Sturz stammen mussten. Einblutungen am Hals wiesen auf ein mögliches Gewaltverbrechen hin - die Frau könnte gewürgt worden sein.

Auch Ergänzungsgutachten brachte keine Klarheit

Allerdings konnte auch ein Ergänzungsgutachten keine Klarheit bringen: Laut der Expertise kamen als Todesursache weiterhin sowohl ein Selbstmord, ein Unfall, eine fahrlässige Tötung oder ein Mord infrage. Die Staatsanwaltschaft gab zwar beim Landeskriminalamt weitere Ermittlungen in Auftrag, neue Erkenntnisse hinsichtlich eines Verschuldens Dritter gab es jedoch nicht.

Die Staatsanwaltschaft dürfte sich bei der Entscheidung für die Einstellung des Verfahrens letztlich auf ein Sachverständigengutachten gestützt haben, wonach sich keine Hinweise auf einen Mord gefunden hätten.

Schwester kritisiert „schlampige Ermittlungen“

Die Schwester der Toten hatte in der Vergangenheit immer wieder die „schlampigen“ Ermittlungen kritisiert. So sei das Gutachten erst Monate nach einer Tatortbegehung erstellt oder Beweisstücke nicht sichergestellt worden - Vorwürfe, die von den Behörden aber stets zurückgewiesen wurden.

Für die Angehörigen bleiben die Todesumstände damit weiter rätselhaft. „Es scheint, dass das finale Sachverständigungsgutachten so formuliert ist, damit die Ermittlung nun abgeschlossen werden kann. Trotzdem muss ich mich damit abfinden, um meine Ruhe wieder zu finden“, sagte die Schwester der Verstorbenen gegenüber dem „Kurier“.

Link: