Vater und Sohn wegen Abtreibung verurteilt

Mit Schuldsprüchen ist am Freitag der Prozess um eine Abtreibung in Salzburg zu Ende gegangen. Die zwei Angeklagten - Vater und Sohn - sollen die Freundin des Sohnes bedroht und zur Abtreibung gedrängt haben.

Sieben Monate Haft auf Bewährung für den Sohn, sechs Monate Haft auf Bewährung für den Vater - So lauten die Urteile. Zudem müssen die beiden Angeklagten der Freundin 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Vater und Sohn, beide mit türkischen Wurzeln, haben vor Gericht beteuert, die bulgarische Freundin nie zur Abtreibung gedrängt zu haben.

Bedroht habe man die Frau auch nur einmal und dabei sei der Sohn betrunken gewesen, so die beiden Männer bei der Verhandlung. Allerdings hat der 53-jährige Vater vor Gericht eingeräumt, er sei über diese Frau nicht erfreut gewesen, denn er habe viel Schlechtes von ihr gehört, auch über einen Enkel von ihr hätte er sich nicht gefreut.

Richterin schenkt Aussagen der Freundin Glauben

Der 22-jährige Sohn sagte vor Gericht, auch er wollte kein Kind von ihr und sie habe das ebenso gesehen. Die Richterin hat diese Beteuerungen nicht geglaubt und sich auch nicht der Sicht einer der Verteidiger angeschlossen, der auf die psychische Ausnahmesituation seines Mandanten hinwiesen hat. Das könne jeder Mann nachvollziehen, so der Verteidiger und wies wörtlich „auf die fehlenden Umgangsformen gewisser Kulturkreise mit Frauen“ hin.

Die Richterin hat am Freitag der Freundin des Angeklagten geglaubt, sie habe nur durch Druck der Abtreibung zugestimmt. Solch eine Zustimmung sei jedoch unwirksam, so die Richterin. Beide Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Den Verteidigern sind die Urteile zu streng, dem Staatsanwalt zu milde. Ein endgültiges Urteil muss nun das Oberlandesgericht Linz sprechen.

Abbrüche nach drittem Monat strafbar

Der Paragraph 98 des Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche ohne Einwilligung der Schwangeren unter Strafe stellt, sieht bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Generell sind Abtreibungen in Österreich in den ersten drei Monaten erlaubt. Danach drohen Ärzten und Schwangeren jeweils bis zu ein Jahr Gefängnis. Straffrei bleibt eine spätere Abtreibung nur, wenn für die Frau Lebensgefahr besteht, sie unmündig ist oder das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt wäre.