Nach Verschubunfall: Verfahren eingestellt

Nach dem Verschubunfall am 20. April 2018 am Salzburger Hauptbahnhof mit 59 Leichtverletzten hat die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt das Strafverfahren gegen eine Lokführerin wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.

Die damals 41-Jährige hatte erklärt, sie sei bewusstlos geworden. Diese Angaben seien nicht zu widerlegen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Austria Presse Agentur (APA).

Zu dem Zusammenstoß kam es gegen 4.45 Uhr beim Ankoppeln von zwei Nachtzügen aus Zürich und Venedig. Durch den heftigen Aufprall wurden nicht nur zahlreiche Fahrgäste, sondern auch die Lokführerin der Verschublok verletzt. „Die Lokführerin hat sich in dem Verfahren von Anfang an damit verantwortet, kurz bewusstlos geworden zu sein, ohne dass sich diese Bewusstlosigkeit in irgendeiner Form angekündigt hätte“, erläuterte Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher.

Experte sieht keine Verstöße gegen Vorschriften

Zur Klärung der Unfallursache ist der zwischen der Lokführerin und dem Verschubleiter aufgezeichnete Funkverkehr dem Eisenbahn-Sachverständigen Gunter Mackinger übermittelt worden. Der Sachverständige habe keinen Verstoß gegen gültige Vorschriften festgestellt, sagte Neher.

Zugunfall am Salzburger Hauptbahnhof

ORF/Sarah Gruber

Bei dem Verschubunfall am Salzburger Hauptbahnhof wurden im April 2018 59 Menschen leicht verletzt

Bis zum Abbruch der Sprachverbindung für die Dauer von ein paar Minuten sei alles vorschriftsmäßig abgelaufen. Etwa fünf Minuten nach dem Aufprall habe sich die Frau wieder beim Verschubleiter gemeldet und gesagt, sie glaube, dass sie ohnmächtig geworden sei. „Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass diese Verantwortung geeignet sei, den Unfallhergang zu erklären, weil bis dahin die Kommunikation und der Verschubvorgang vorschriftsmäßig abgelaufen ist“, sagte Neher. „Für vorsätzliches oder bewusstes Handeln fehlen die konkreten Anhaltspunkte.“

Sachverständige schließt Sekundenschlaf aus

Die mittlerweile 42-jährige Österreicherin wurde auch von einer Neuro-Psychiaterin begutachtet. Die Sachverständige attestierte der Lokführerin einen „unauffälligen neurologischen Status“. „Einen Sekundenschlaf kann sie im konkreten Fall ausschließen“, erläuterte der Staatsanwaltschaftssprecher. Die Gutachterin habe diese Ansicht mit der laufenden Kommunikation und dem Umstand begründet, dass sich die Triebfahrzeugführerin mehrere Minuten nach dem Aufprall wieder gemeldet habe.

Nachtzugwaggons nach Kollision am Salzburger Hauptbahnhof

ORF

Warum die Lokführerin bewusstlos geworden war, ist nicht bekannt. Einen Befund darüber gibt es nicht. Laut Staatsanwaltschaft ist es aber nicht zu widerlegen, dass die Frau bewusstlos geworden ist. „Unter diesen Voraussetzungen kann man ihr keinen Sorgfaltsverstoß nachweisen“, erklärte Neher. Das Strafverfahren gegen die Frau wurde gestern, Dienstag, eingestellt. Die Geschädigten haben die Möglichkeit, eine Fortführung des Verfahrens zu beantragen.

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