380-kV-Gegner hoffen auf Verfahrensfehler

Mit dem Argument eines Verfahrensfehlers wollen die Gegner der geplanten 380-kV-Freileitung das Projekt beim Höchstgericht doch noch kippen. Zwei Rechtsinstanzen hätten entschieden, das widerspreche der Rechtsprechung.

Die Ansicht der 380-kV-Gegner ist eindeutig: Bei der Starkstromleitung, die durch Salzburg und Oberösterreich führen soll, hätten zwei Rechtsinstanzen entschieden. Und das widerspreche der gängigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Wolfgang List ist Rechtsanwalt und vertritt die Leitungsgegner in ihrem Kampf gegen die geplante 380-kV-Leitung. Neben der Tätigkeit in seiner Rechtsanwaltskanzlei arbeitet List auch als Dozent für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck.

„Rechtswidrig, weil Sbg und OÖ entschieden haben“

Auch wenn die geplante Starkstromleitung durch zwei Bundesländer führt, so handle es sich laut Rechtsanwalt List um ein Projekt. Nach europarechtlichen Vorgaben hat über ein Projekt eine Behörde zu entscheiden. Im gegenständigen Fall haben zwei Behörden, nämlich die Salzburger Landesregierung und die Oberösterreichische Landesregierung, entschieden und das ist europa-rechtswidrig", sagte Anwalt Wolfgang List.

Geplante Leitungstrasse 380-kV-Starkstromleitung

Austrian Power Grid

Die 380-kV-Leitung beginnt in Oberösterreich und soll in Kaprun enden

Anwalt spricht von schweren Fehlern im Verfahren

Zudem habe es bei den Entscheidungen in den bisherigen Rechtsinstanzen weitere schwere Fehler gegeben. List spricht von mangelnder Berücksichtigung von Gesundheit und Umwelt, einer Erholungsfläche, die vier Mal so hoch sei wie in den bisherigen Verfahren berücksichtigt und von Befangenheit eines Gutachters. Ihre Haupthoffnung setzen die Leitungsgegner aber in den, wie sie sagen, Formalfehler bei der gerichtlichen Zuständigkeit. Am 12. April wollen die 380-kV-Gegner ihre Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen und hoffen, dass das ganze Verfahren neu aufgerollt wird und noch einmal von vorne beginnt.

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