Uni bietet nach Prüfungsfiasko Extratermin an

Nach der Annullierung einer Prüfung der Universität Salzburg versucht das Rektorat jetzt Schadensbegrenzung: Studierende sollen keine Nachteile erleiden und dürfen erneut antreten, dabei soll das ursprüngliche Prüfungsdatum gelten.

Wie berichtet wurde die Europarechtsprüfung an der Juridischen Fakultät für ungültig erklärt, da die richtigen Antworten - mehr oder weniger stark - auf den Klausurbögen erkennbar gewesen waren. „Alle Betroffenen werden die Prüfung in der letzten Aprilwoche wiederholen können, als Prüfungsdatum gilt jedoch der ursprüngliche Termin vom 28. Februar“, erklärte dazu Vizerektor Erich Müller nach einem Treffen mit Studierendenvertretern, der Rechtsabteilung, sowie dem Prüfer der Lehrveranstaltung gegenüber der Austria Presseagentur (APA).

Juridische Fakultät Universität Salzburg

ORF.at / Georg Hummer

Eingang zur Juridischen Fakultät in der Churfürstgasse

Nachteile wegen Fristüberschreitung vermieden

Damit könne ein Überschreiten etwaiger Fristen vermieden werden. „Über die Tatsache hinaus, dass die Studierenden noch einmal antreten müssen, gibt es für sie aber keine Nachteile“, sagte Müller. Nach der ursprünglichen schriftlichen Prüfung waren bei insgesamt 106 Studierenden keine Noten freigegeben oder eingetragen worden. Wie Müller betonte, wäre eine Rücknahme dieser Maßnahme keinesfalls fair und korrekt gewesen.

Vizerektor: „Auf Fairness bedacht“

Er könne aber nachvollziehen, dass etliche Studierende mit einer positiven Note verärgert seien. „Das ist unstrittig und das tut uns leid. Für den Fehler entschuldigen wir uns.“ Es habe aber bei der Prüfung auch etliche „Nicht Genügend“ gegeben, weil Studierende die Hervorhebung der richtigen Antwort nicht erkannten oder erkennen konnten. „Dieser Gruppe gegenüber wäre eine Benotung extrem unfair gewesen, zumal nur drei Wiederholungen einer negativen Prüfung möglich sind“, sagte Müller. Eine Stellungnahme der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) stand dazu bislang noch aus.

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