Kassenreform: Bedenken von Verfassungsjuristen

Ein knappes Dutzend Verfassungsjuristen um den Salzburger Universitätsprofessor Walter Berka hat seine Bedenken an der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse jetzt in einem mehr als 200 Seiten starken Buch veröffentlicht.

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung soll die Einhebung der Krankenkassenbeiträge künftig nicht mehr von den Kassen bzw. der neuen Gesundheitskasse (ÖGK) selbst sondern vom Finanzministerium geprüft werden. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Verstaatlichung der Beitragskontrolle - Das ist nur eines von etlichen verfassungsrechtlichen Problemen, die die Wissenschafter festgestellt haben, sagt Verfassungsjurist Berka, er ist Mitautor und Herausgeber des Buches.

Verfassungsrecht und ÖGK

Es ist eines der umstrittensten Reformvorhaben der Bundesregierung. Die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Krankenkasse ÖGK. Die Gegner der Reform sehen zahlreiche verfassungsrechtliche Bedenken, die Bundesregierung hingegen hält an ihrem Plan fest. Nun haben namhafte Verfassungsrechtler ihre Bedenken schriftlich festgehalten.

Zentrales Thema ist die Selbstverwaltung der Krankenkassen, die in der Verfassung garantiert ist und bedeutet, dass die Kassen für ihre Einnahmen und Ausgaben - ohne staatliche Aufsicht - selbst zuständig sind. Demnach entscheiden die Krankenkassen bisher auch über ihren Personalstand, ihre Satzungen und wie sie ihren Versorgungsauftrag erfüllen. Künftig soll das Gesundheitsministerium in diesen Bereichen ein Weisungs- und Mitspracherecht bekommen.

Verfassungsjurist Walter Berka zur ÖGK

Im Studio: Walter Berka, Verfassungsjurist an der Uni Salzburg sowie Mitautor und Mitherausgeber des Buches über die verfassungsrechtlichen Grundprobleme bei der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen.

Außerdem sollen sich die Mehrheitsverhältnisse der Leitungsgremien der neuen österreichweiten Krankenkasse verschieben: Bisher hatten in den einzelnen Gebietskrankenkassen die Arbeitnehmervertreter die Mehrheit. Künftig soll das Verhältnis mit Vertretern der Wirtschaft ausgeglichen sein, obwohl die Arbeitnehmer rund zwei Drittel aller Beiträge einzahlen. All das hat bereits dazu geführt, dass aus Oberösterreich, Tirol und der Steiermark Verfassungsklagen gegen die geplante Reform eingereicht oder angekündigt worden sind.

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