380-kV-Leitung: Gegnern droht Enteignung

Grundeigentümer, die für den Bau der 380-kV-Freileitung in Salzburg keine Flächen zur Verfügung stellen, droht die Enteignung. Und ein Protest dagegen könnte zwar den Bau verzögern, aber nicht zu Fall bringen, sagt ein Anwalt.

Strommasten der 380 kV Leitung im Flachgau

ORF

Wer keinen Grund für die 380-kV-Leitung hergeben will, kann enteignet werden

Nach der Genehmigung der Freileitung von Elixhausen (Flachgau) nach Kaprun (Pinzgau) durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) will die Austrian Power Grid (APG) im Herbst mit dem Bau der umstrittenen Freileitung beginnen. Grundeigentümern, die damit nicht einverstanden sind, droht die Enteignung.

Vor allem in Eugendorf, Kuchl und Adnet laufen Anrainer und Grundeigentümer Sturm gegen die geplante Freileitung. Sie haben angekündigt, Kaufangebote der APG abzulehnen und mögliche Enteignungen - von denen bereits die Rede sein soll - zu bekämpfen.

„Verzögerungen“, wenn sich viele wehren

Das könne unter Umständen das Projekt verzögern, sagt der Salzburger Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch: „Ein Grundeigentümer isoliert ist auf verlorenem Posten. Wenn alle Grundeigentümer sich enteignen lassen und es auf ein Verfahren ankommen lassen, dann kann das durchaus zu einer weiteren Verzögerung des Baus führen. So ein Verfahren wird schnell einmal ein bis zwei Jahre dauern, bis ein rechtskräftiger Enteignungsbescheid vorliegt.“

Denn das Enteignungsverfahren könne in die Länge gezogen werden, ergänzt der Anwalt: „Dagegen gibt es, nachdem das ein erstinstanzlicher Bescheid einer Verwaltungsbehörde ist, die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht. Das dauert auch wieder und dann gibt es noch die Möglichkeit des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs. Also ein Enteignungsverfahren kann durchaus länger dauern.“

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Freileitungsgegner gegen Enteignungen

Im Streit um die 380-kV-Freileitung wollen die Gegner nicht nachgeben. Aber sich gegen mögliche Enteignungen zu wehren ist schwierig.

Hohe Kosten für langes Verfahren

Dennoch rät der Anwalt dazu, sich ein derartiges Enteignungsverfahren aus Kostengründen genau zu überlegen: „Üblicherweise werden die Entschädigungen vernünftig festgelegt. Es gibt einen sogenannten Akzeptanzzuschlag, wenn man ohne weiteres Verfahren damit einverstanden ist. Und man darf nicht übersehen: Ein Verwaltungsverfahren und ein anschließendes Verwaltungsgerichtsverfahren zu führen kostet Geld. Die Anwaltskosten wird niemand ersetzen. Es kann also durchaus sein, dass der einzelne Grundeigentümer im Ergebnis vielleicht 2.000 Euro Entschädigung bekommt und 5.000 oder 6.000 Euro Anwaltskosten hat.“

Denn eines sei klar: Selbst wenn das 800-Millionen-Projekt der 380-kV-Leitung durch Enteignungseinsprüche unter Umständen verzögert würde - zu Fall gebracht werden könne es dadurch nicht, so Lebitsch.

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