Aiderbichl-Million: Bundesländer wollen klagen

Die Länder Salzburg und Oberösterreich halten an einem Zivilprozess gegen den Tiergnadenhof Gut Aiderbichl fest. Es geht um eine millionenschwere Erbschaft, die aus der Sicht der Länder strittig sei. Sie beanspruchen das Geld für sich.

„Die beiden Länder haben sich einer Empfehlung des Anwalts angeschlossen, das Verfahren fortzusetzen und nicht beim ersten Gegenwind aufzugeben“, bestätigte ein Sprecher des Landes Salzburg einen Bericht der „Salzburger Nachrichten“ vom Donnerstag.

Wie der Linzer Rechtsanwalt Franz Haunschmidt den Ländern im Zusammenhang mit der möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommenen Erbschaft mitteilte, scheine ein Zivilverfahren selbst nicht aufwendig. Es seien lediglich einige Zeugen zum Ablauf der Testamentserrichtung zu vernehmen. „Natürlich wäre eine Verurteilung im Strafverfahren schön gewesen, weil dann ein Prozesserfolg im Zivilverfahren beinahe garantiert gewesen wäre“, schrieb der Anwalt.

Umgekehrt habe aber der Ausgang des Strafverfahrens die Beweis- und Rechtssituation nicht verschlechtert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Jänner die strafrechtlichen Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte gänzlich eingestellt.

Streit um Erbe eines Millionärs

Die Länder Oberösterreich und Salzburg hatten 2017 eine Erbschaftsklage gegen die Gut Aiderbichl Privatstiftung im Streitwert von mehr als 1,3 Millionen Euro eingebracht. Die Klage bezieht sich auf ein Testament aus dem Juni 2006, in dem ein betagter Millionär die Bundesländer je zur Hälfte als Erben seines Vermögens eingesetzt hatte. 2010 unterschrieb der Mann dann aber ein neues Testament - diesmal zugunsten der Privatstiftung. Allerdings war der im November 2011 verstorbene Gönner offenbar nicht anwesend, als die drei Testamentszeugen ihre Unterschrift leisteten, argumentieren die Kläger. Der Letzte Wille des Mannes sei demnach nicht rechtskräftig.

Das Zivilverfahren war bis zur Rechtskraft der Entscheidung der WKStA ausgesetzt gewesen. Der Prozess soll am 1. April am Salzburger Landesgericht fortgesetzt werden.

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