Nach 30 Jahren wegen Missbrauchs verurteilt

Zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, ist Mittwoch ein Salzburger verurteilt worden. Er habe vor 30 Jahren seinen Sohn sexuell missbraucht. Der Mann weist das zurück und sagt, der drogensüchtige Sohn bilde es sich nur ein.

Die Vorwürfe des Sohnes seien ein Racheakt, weil er ihm die monatlichen Zahlungen gestrichen habe, sagte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Die zuständigen Richter glaubten dem Sohn und verurteilten den Vater. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte meldete Berufung an.

Im Jahr 1989 soll der Salzburger seinen Sohn animiert haben ihn unsittlich zu berühren. Das Kind habe dabei eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, heißt es in der Anklage. Grundsätzlich ist das eine psychische Reaktion auf ein schwerwiegendes Ereignis, das oft erst verzögert auftritt. Zum Beispiel Angstträume, Panik, Herzrasen, um das zu vermeiden schotten sich Betroffene oft ab. Sie können über solche Vorfälle oft erst Jahre oder Jahrzehnte später sprechen.

Anzeigen noch Jahrzehnte später möglich

Deswegen ist der Opferschutz vor vier Jahren ausgeweitet und die Verjährungsfristen deutlich verängert worden, um auch späte Anzeigen zu ermöglichen.

Im am Mittwoch verhandelten Fall wäre eine Strafverfolgung bis ins Jahr 2033 möglich. Eine Gerichtsgutacherin hat die Angaben des Sohnes jedenfalls als glaubwürdig eingestuft. Aber sie sagt auch, dass der Vorwurf aus einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung des Sohnes kommen könnte, zum Beispiel aus einem Verlangen nach Anerkennung.