Erbschaft: Bald Zivilprozess gegen Gut Aiderbichl?

Gegen den Tiergnadenhof Aiderbichl könnte es zu einem von den Ländern Oberösterreich und Salzburg angestrengten Zivilprozess kommen. Ein Rechtsanwalt will das laut Medienberichten beim Salzburger Landesgericht beantragen.

Nach Einstellung der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einer möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommenen Erbschaft zugunsten des Salzburger Tiergnadenhofs Gut Aiderbichl im Jänner, könnte nun ein Zivilprozess in der Causa folgen. Thema ist der juristische Streit um eine Millionen-Erbschaft.

Anwalt rechnet mit erfolgreicher Klage

Wie das „Oberösterreichische Volksblatt“ am Freitag berichtet, will der Linzer Rechtsanwalt Georg Haunschmidt demnächst beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Fortführung des Zivilprozesses gegen die Gut Aiderbichl Privatstiftung stellen. „Eine strafrechtliche Verurteilung wäre aus meiner Sicht zwar besser gewesen, die Einstellung der Ermittlungen schmälert die Erfolgsaussichten unserer Klage aber nicht“, sagte er zur Zeitung.

Finanz-Ressortchef Stöckl lässt prüfen

Beim Land Salzburg gab es am Freitag keine Auskunft zur Sache. „Die beiden Länder und die involvierten Anwälte müssen sich erst abstimmen“, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP). Man habe bei der Staatsanwaltschaft die schriftliche Begründung für die Einstellung angefordert und werde die Causa prüfen. Eine Entscheidung, ob die Klage aufrecht bleibt, werde frühestens in der kommenden Woche fallen.

Wer erbt Millionen: Länder oder Aiderbichl?

Die Länder Oberösterreich und Salzburg hatten 2017 eine Erbschaftsklage gegen die Gut Aiderbichl Privatstiftung wegen mehr als 1,3 Millionen Euro eingebracht. Die Klage bezieht sich auf ein Testament aus dem Juni 2006, in dem ein betagter Millionär die Bundesländer je zur Hälfte als Erben seines Vermögens eingesetzt haben soll. 2010 unterschrieb der Mann dann aber offenbar ein weiteres Testament, mit dem alle bisherigen widerrufen worden seien sollen.

Allerdings war der im November 2011 verstorbene Gönner offenbar nicht anwesend, als die drei Testamentszeugen ihre Unterschrift leisteten, argumentieren die Kläger.

Zivilverfahren bisher ausgesetzt

Die Stiftung hatte alle Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Das Strafverfahren wurde inzwischen gänzlich eingestellt. Das Zivilverfahren war bis zur Rechtskraft der Entscheidung ausgesetzt gewesen.

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