Kind verbrüht: Rechtsstreit geht weiter

Eine Schülerin hat bei einer ÖVP-Veranstaltung in Bischofshofen (Pongau) durch heißen Punsch Verbrennungen erlitten. Die Eltern haben den Organisator der Feier und ehemaligen Ortsparteiobmann auf Schadenersatz geklagt.

Für die Familie, deren achtjährige Tochter bei einer Silvesterfeier am 31. Dezember 2017 schwer verletzt wurde, geht die Suche nach dem Schuldigen und die Frage der Haftungsübernahme weiter. Ein Zivilrichter hat mittlerweile eine Schadensersatzklage abgewiesen, strafrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt. Der Anwalt der Familie kämpft auf drei Fronten.

Bei der Feier, die eine ÖVP-Ortspartei organisiert hatte, warf ein Teilnehmer einen Becher mit Punsch unvorsichtiger Weise um. Die Flüssigkeit war laut dem Rechtsanwalt der Familie, Alexander Schuberth, mit 80 bis 90 Grad nahezu siedend heiß. Der heiße Tee floss in den Stiefel der Schülerin. Sie erlitt Verbrennungen dritten Grades am Fuß. Die langen Haare des Mädchens mussten abgeschnitten werden, um die Kopfhaut für Hauttransplantationen zu verwenden. „Die Narben bleiben. Die Haut am rechten Unterschenkel ist dauerhaft geschädigt“, sagte Schuberth.

Schadensmeldung nicht unterschrieben

Nach dem Vorfall schien rechtlich alles geklärt. Ein damals hochrangiger Ortsparteifunktionär, der für den Ausschank zuständig gewesen sei, habe zunächst seine Schuld zugestanden, erläuterte Schuberth. Weil ohnehin klar gewesen sei, dass der Mann beziehungsweise der Versicherer den Schaden dem Grunde nach übernehmen werde und nur die Höhe der einzelnen Schadenersatzansprüche strittig sein würde, habe die Opferfamilie keine Strafanzeige erstattet. Der Politiker hat die Schadensmeldung allerdings nicht unterschrieben.

Im Zuge des Verfahrens habe der Beklagte plötzlich behauptet, er habe den Becher nicht umgestoßen und könne für die Verletzungen des Kindes nicht verantwortlich gemacht werden, sagte Schuberth. Laut dem Anwalt des Beklagten, Rechtsanwalt Milan Vavrousek, hat der Politiker von Anfang an gesagt, dass er den Becher nicht umgeworfen hat.

Sechs Personen kommen in Frage

Die Schadensersatzklage wurde jetzt von einem Zivilrichter des Landesgerichtes Salzburg abgewiesen. Auf Basis der Beweisergebnisse habe nicht festgestellt werden können, wer den Becher umgestoßen hat, erklärte Gerichtssprecher Peter Egger. Im Verfahren habe sich herausgestellt, dass sechs Personen für das Umwerfen des Bechers infrage kommen. „Eine Haftung des Beklagten als Organisator der Feier scheidet ebenfalls aus, weil der Beklagte nicht Veranstalter war.“ Dem Urteil zufolge war ebenso wenig die Partei-Ortsgruppe Veranstalter, deren Obmann damals der Beklagte war.

Anwalt klagt weiter

Der Anwalt der Familie des Mädchens beruft gegen diese Klagsabweisung und will auf Basis der Veranstalterhaftung nun auch die Landes-ÖVP klagen. Weil eine Ortsgruppe einer Partei keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern nur die jeweilige Landespartei, bringt er eine Klage gegen die ÖVP-Landespartei nach der Veranstalterhaftung ein.