Prozess: Metzger ließ Hund erschießen

Weil ein Pongauer Metzger seinen eigenen Hund erschießen ließ, musste er sich Dienstag vor dem Salzburger Landesgericht verantworten. Der Hund hatte vor seinem Tod einen Menschen in den Finger gebissen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-jährigen Metzger aus Schwarzach (Pongau) Tierquälerei vor. Der Sachverhalt in dem Pongauer Hunde-Drama ist eindeutig: Der Pongauer bat einen befreundeten Jäger, seinen eigenen Hund zu erschießen. Das Tier mit dem Namen „Wastl“ war kurz zuvor bei einem Spaziergang ausgerissen und hatte damals einen Passanten in den Finger gebissen, deshalb sollte der Vierbeiner sterben.

Sennenhund „Wastl“ starb durch Kopfschuss

Der befreundete Jäger tötete den Sennenhund dann auch tatsächlich mit einem Jagdgewehr. Danach entsorgten die beiden die Hundeleiche. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Tierquälerei vor, der Hundehalter habe sich aus nichtigem Grund des bisher unauffälligen Tieres entledigen wollen, hieß es im Strafantrag. Als Tierquälerei gilt laut Strafgesetzbuch allerdings nur das mutwillige Töten eines Tieres. Das bedeutet ohne Grund, nur zum Spaß oder aus reiner Lust am Töten.

Angeklagter glaubte, Hund sei aggressiv geworden

Der beschuldigte 41-jährige Familienvater gab am Dienstag vor Gericht an, er hatte Grund zu der Annahme, das Tier sei aggressiv und würde womöglich auch eines seiner drei minderjährigen Kinder beißen. Das Tier sei schmerzlos durch einen Kopfschuss gestorben, sagte der Jäger aus. Eine Einschläferung beim Tierarzt hätte zu dem gleichen Ergebnis geführt. Diese Begründung erkannte das Gericht als Rechtfertigung an und sprach sowohl den Fleischhauer als auch den Jäger frei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.