Gemeinden: Mehr EU-Bürger wahlberechtigt

Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 10. März sind landesweit 434.261 Personen wahlberechtigt. Davon gehören 44.186 Menschen einem anderen EU-Mitgliedstaat als Österreich an. 2014 waren 31.856 EU-Bürger zur Wahl zugelassen.

Wie das Land Salzburg mitteilte, sind unter den Wahlberechtigten 208.950 Männer und 225.311 Frauen. Das sind insgesamt um 12.611 Menschen bzw. drei Prozent mehr als bei den letzten Wahlen. Was die konkrete Zahl an wahlberechtigten EU-Bürgern betrifft, so waren das vor fünf Jahren noch 31.856 Personen, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten. Das Plus (12.330 oder 38,7 Prozent) an generell Wahlberechtigten ist damit fast ausschließlich dieser Gruppe zuzuschreiben.

Am meisten Wahlberechtigten im Flachgau

Die meisten Wahlberechtigten gibt es diesmal mit 122.201 im Flachgau. Dahinter folgen die Stadt Salzburg (114.060), der Pinzgau (70.745), der Pongau (63.544), der Tennengau (46.617) und der Lungau (70.745).

Die meisten stimmberechtigten EU-Bürger sind mit 16.946 in der Landeshauptstadt und im Flachgau (9.338) gemeldet, die wenigsten im Lungau (1.113). Die Zahl der Wahlberechtigten ist nach Ablauf der Prüffrist de facto endgültig, minimale Veränderungen im Zehntel-Promille-Bereich sind durch nachträgliche Korrekturen der Gemeinden laut Auskunft des Landes aber noch möglich.

Öffnungszeiten der Wahllokale individuell

Fixiert wurden mittlerweile auch die Öffnungszeiten der 525 Wahllokale - diese finden Sie hier. Die Wahllokale sind in der Regel zwischen 7.00 und 16.00 Uhr geöffnet, so auch alle in der Landeshauptstadt. Die ersten Gemeindeergebnisse sind aus Krimml, Untertauern, Muhr, Thomatal und Weißpriach zu erwarten, wo die Wahllokale bereits um 12.00 Uhr schließen. Als einzige Gemeinde macht Werfenweng erst um 17.00 Uhr Schluss.

Wahlberechtigt sind am 10. März alle Österreicher und EU-Bürger, die mit Stichtag 20. Dezember 2018 im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen waren und spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden. Nicht-EU-Bürger dürfen hingegen keine Stimme abgeben. Die Bürgermeister werden direkt gewählt. Wie üblich finden eventuelle Stichwahlen zwei Wochen später (am 24. März) statt.

Links: