Gut Aiderbichl: Auch Nebenfakten im Strafverfahren eingestellt

Der Tiergnadenhof Gut Aiderbichl in Henndorf (Flachgau) hat Spenden einer 87-jährigen, ausländischen Geldgeberin rechtmäßig bekommen und verwendet. Das hat die Wirtschafts- und Korruption-Staatsanwaltschaft nun entschieden und alle Ermittlungen eingestellt.

Bei diesen Nebenfakten handelte es sich laut WKStA einerseits um den Vorwurf des schweren Betruges zum Nachteil einer ausländischen Geldgeberin. Als Verdächtige wurden Gut Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser, sein Geschäftsführer Dieter Ehrengruber und eine weitere Person geführt. Der zweite Nebenaspekt betraf den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem weiteren Faktum gegen einen dieser drei Beschuldigten, wie ein Sprecher der WKStA der APA am Freitag auf Anfrage mitteilte.

Beide Nebenfakten seien aus Beweisgründen eingestellt worden. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten sei nicht nachweisbar gewesen, erläuterte der Sprecher. Wie die WKStA schon am 1. Jänner mitgeteilt hat, ist das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Betruges, der Untreue und des schweren Diebstahls hinsichtlich des Testaments eines 87-Jährigen gegen alle Beschuldigten „teils aus rechtlichen, teils aus tatsächlichen Gründen“ eingestellt worden. Auch seien alle Spenden zweckentsprechend und widmungsgemäß verwendet worden.

Verfahren um Innviertler Gutshof und Millionenerbe

Um die Hinterlassenschaft des vermögenden Tierfreundes hatte es bereits im Oktober 2016 einen Prozess am Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) gegeben. Das Testament stammte aus dem Jahr 2010. Der im Folgejahr verstorbene 87-Jährige hatte dem Gnadenhof ein Vermögen von vier Millionen Euro und seinen Gutshof im Innviertel vermacht. Die Staatsanwaltschaft hatte einem Geschwisterpaar vorgeworfen, den Nachlass des Pensionisten um mehrere hunderttausend Euro geschädigt zu haben.

Der Großteil der Vorwürfe war auf den Mann des Geschwisterpaares entfallen. Die Frau soll 35.000 Euro, die für das Gut Aiderbichl bestimmt waren, nicht dort abgeliefert haben. Das Geschwisterpaar wurde im Verfahren in einigen Anklagepunkten frei gesprochen, der Mann aber wegen Untreue, schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Seine Schwester erhielt wegen des Vergehens der Veruntreuung eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Beide Urteile wurden später rechtskräftig.

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