„Mauthausen-Posting“: Ein Jahr bedingt

Ein Jahr bedingt lautet das Urteil gegen einen 51-jährigen Salzburger, der sich am Dienstag wegen Wiederbetätigung vor Gericht verantworten musste. Der Mann hatte im Sommer 2017 ein entsprechendes Posting im Internet verfasst.

„Mein Urteil wäre Mauthausen - Ende August hab ich Urlaub und ich dreh das Gas“ so lautete das Posting des heute 51-Jährigen auf einer Facebook-Seite. In diesem beschwerte er sich über das Urteil gegen Bürgermeister Schaden im SWAP Prozess, und zwar laut Anklage mit nationalsozialistischer Gesinnung.

Der Staatsanwalt sah darin den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte Dienstagvormittag geständig, den Beitrag selbst geschrieben zu haben. Es tue ihm leid - warum er das genau gemacht habe, wisse er nicht mehr. Er sei damals alkoholisiert gewesen und habe generell unter seiner Alkoholabhängigkeit gelitten.

Bekannter übernahm Urheberschaft für das Posting

Eigentlich interessiere ihm Politik nicht sonderlich, mit dem Nationalsozialismus habe er nichts am Hut, erklärte der bisher unbescholtene Salzburger. Die Polizei hatte bei dem Angeklagten bisher auch keine Hinweise auf eine Verbindung zu Rechtsradikalismus gefunden.

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Prozess um Wiederbetätigung

Der 51-Jährige musste sich wegen Wiederbetätigung vor Gericht verantworten.

Mitverhandelt wurde am Dienstag auch noch der Vorwurf der Verleumdung. Ein Bekannter des Angeklagten hatte damals die Urheberschaft für das Posting übernommen. Er wollte damit helfen, dass der Angeklagte seine Arbeit nicht verliert. Dieser war nach Bekanntwerden des Postings nämlich fristlos entlassen worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte wurde zu einem Jahr bedingt verurteilt - das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Außerdem hat er vom Gericht die Auflage bekommen, dass er im nächsten halben Jahr das Konzentrationslager in Mauthausen besuchen muss.

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