Mordfall Krenn: Urteil in Teilen aufgehoben

Im Mordfall Roland Krenn hat der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen die drei Angeklagten in Teilen aufgehoben - konkret das Urteil wegen Einbruchsdiebstahls und die Einweisung des Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher.

Das Urteil wegen Mordes und Raubes gegen die Beschuldigten wurde bestätigt. Über die aufgehobenen Delikte und auch über das Strafmaß und die Einweisung muss nun erneut ein Geschworenengericht entscheiden, wie Verteidiger der Angeklagten am Montag erklärten.

Der Oberste Gerichtshof hat ihnen am Montag eine „vorläufige Verständigung“ über seine Entscheidung zugestellt. Die Verteidiger hatten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Juni 2018 Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen eingebracht.

Opfer laut Anklage in der eigenen Villa getötet

Laut Anklage sollen der Musiker (25) und seine damalige Freundin (21) den vermögenden Akademiker Roland Krenn nach der Verabreichung von Pralinen, in die sie sieben bis acht Tabletten des Schlafmittels Noctamid gemischt hätten, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben.

Villa von Roland Krenn mit Foto des Getöteten

ORF

Roland Krenn wurde im Juli 2016 in seiner Villa getötet

Das Opfer sei gefesselt und geknebelt auf einer Matratze im Keller seines Hauses alleine zurückgelassen worden. Ein Wirt (30), der ein Freund des Musikers war, habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv: Die Beschuldigten hätten aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben führen wollen. Der Musiker gestand einen Raub, allerdings ohne Tötungsvorsatz. Seine Ex-Freundin und der Wirt beteuerten ihre Unschuld.

Angeklagte erhielten Haftstrafen

Der Musiker erhielt 15 Jahre Haft, seine Ex-Freundin sieben Jahre Haft. Der Wirt wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Strafberufungen eingebracht.

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