Ermittlung gegen Snowboard-Trio: Rettung gefährdet?
Die drei Freerider hätten eine Lawine auslösen und auch die Helfer der ehrenamtlichen Bergrettung gefährden können, argumentiert die neue Leiterin der Staatsanwaltschaft Salzburg.
„Grenzwertige Aktion der Boarder“
Bei dem Einsatz der Bergretter aus Zell am See musste der deutsche Snowboarder, der in einer Schneehöhle biwakiert und überlebt hatte, von einer Seilbahngondel aus geborgen werden. Das Gelände unter der Seilbahn war sehr lawinengefährlich. Laut Einsatzleiter war es - wörtlich - eine „grenzwertige Aktion“ - auch wegen der drei anderen Snowboarder, die noch während des Einsatzes weiter oben in diese Trasse einfuhren.
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„Verantwortungslosigkeit hat Folgen“
Dieses Verhalten werde Konsequenzen der Justiz haben, kündigt Barbara Fischer an, die neue Chefin der Staatsanwaltschaft Salzburg: „Das ist eine derartige Verantwortungslosigkeit. Als die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhalten hat, wurden die Sicherheitsbehörden beauftragt, diese drei Snowboarder auszuforschen und Anzeige gegen sie zu erstatten.“
„Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ oder „fahrlässige Gemeingefährdung“ könnte eine mögliche Anklage lauten. Bis zu ein Jahr Gefängnis pro Sportler wäre bei Schuldsprüchen möglich. Die drei Snowboarder mussten am Sonntag dann auch selbst noch von der Zeller Bergrettung geborgen werden.
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Am Dienstag sprach ORF-Redakteur Jörg Eisenberger mit Barbara Fischer, der neuen Leiterin der Staatsanwaltschaft, über diesen Rettungseinsatz.
Links:
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