Führerscheine: Betrügern droht Sperre

Auf Autofahrer kommen 2019 einige Änderungen zu. So wird bei Führerscheinprüfungen künftig strenger gegen Betrüger und Schwindler vorgegangen. Illegales Befahren einer Rettungsgasse wird strenger bestraft.

Auch über eine Ausdehnung der Tempo 140-Teststrecken auf die Westautobahn in Salzburg will das Verkehrsministerium in Wien entscheiden. Weil immer mehr Kandidaten bei Führerscheinprüfungen mit Minikameras und Handys betrügen, sind ab Jahresbeginn zeitlich befristete Sperren für Kandidaten möglich. Wer betrügt oder schwindelt, darf dann neun Monate nicht mehr zur Prüfung antreten.

Auch das Befahren von Rettungsgassen auf Autobahnen ist ab 1. Jänner ein „Vormerkdelikt“ und kann von den Behörden mit bis zu 2.180 Euro bestraft werden. Davon seien auch Motorradfahrer betroffen, wenn sie Einsatzfahrzeuge behindern, betont der Autofahrerclub ARBÖ in einer Aussendung.

Automatisches Einparken erlaubt

Für Nutzer von Fahrzeugen mit Autopiloten gibt es künftig Erleichterungen. Beim vollautomatischen Einparken muss ein Lenker nun nicht mehr am Steuer sitzen. Es reicht künftig, sich in Sichtweite des Autos aufzuhalten und das Einparken jederzeit mit einer Notvorrichtung unterbrechen zu können. Außerdem müssen Lenker hochmoderner Autos mit Autopiloten auf Autobahnen das Lenkrad nicht mehr zwingend jederzeit mit einer Hand festhalten. Im Notfall müssen sie die Automatik aber sofort deaktivieren können, um die Lenkung wieder selbst zu übernehmen.

140er-Limit ab Mondsee?

Über eine Ausweitung der Tempo 140-Teststrecken in Ober- und Niederösterreich auf die Westautobahn zwischen Mondsee und Salzburg will das Verkehrsministerium ebenfalls 2019 entscheiden.