Polizisten als „Dick&Doof“ bezeichnet: Diversion

In Salzburg ist am Freitag ein 45-jähriger Mann vor dem Strafrichter gestanden, weil er zwei Polizisten öffentlich im Internet beschimpft hat. Er muss den beiden Polizisten einen symbolischen Schadenersatz bezahlen.

Der Salzburger verspottete die beiden Beamte in einer Facebook-Gruppe mehrmals mit Begriffen wie „Dick & Doof“, „der Blade“ und „Fettsack“. Der bisher unbescholtene Angeklagte entschuldigte sich am Freitag vor Gericht bei den Polizisten. Er erhielt eine Diversion.

Der Angeklagte zeigte sich zum Vorwurf der „Beleidigung“ (Paragraf 115 StGB) reumütig geständig. Er sei verärgert gewesen, weil er schon einige Male von den Polizisten wegen Verkehrsdelikten abgestraft worden sei, sagte er bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg.

Mitglieder einer Facebook-Gruppe gewarnt

Seinen Unmut machte er im Internet von September 2017 bis August 2018 kund. Er warnte die 2.900 Mitglieder einer Facebook-Gruppe vor dem Standort, wo die Polizisten gerade im Einsatz waren, und sparte dabei nicht mit untergriffigen Schimpfwörtern. 2.900 Mitglieder, das sei eine breite Öffentlichkeit, „das sind relativ viele Leute“, gab Richter Peter Egger zu bedenken.

Der Richter schlug schließlich eine diversionelle Erledigung vor. Der Angeklagte und der Staatsanwalt stimmten zu. Als „Abgeltung“ für die Ehrenbeleidigung muss der Salzburger an die beiden Beamten einen symbolischen Schadensersatz von 250 Euro pro Person bezahlen.

Zweijährige Probezeit

Zudem muss er 150 Euro an Gerichtskosten überweisen. Wenn sich der Mann in der zweijährigen Probezeit strafrechtlich nichts zuschulden kommen lässt, wird das Verfahren eingestellt. Das Delikt „Beleidigung“ ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bedroht.