Doppelte Staatsbürgerschaften: Stopp für Verfahren

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürgerschaften hat das Land alle derartigen Verfahren gestoppt. In Salzburg sind bisher 30 rechtsgültige Bescheide ausgestellt worden.

Diese 30 rechtsgültigen Bescheide dürften wieder neu aufgerollt werden, denn sie gründen sich in den meisten Fällen auf eine Wählerliste für die Türkeiwahlen vor zwei Jahren. Die war dem Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ) damals anonym zugespielt worden und wird jetzt vom Verfassungsgerichtshof angezweifelt. Ein Wiener hatte sich beschwert, da er auf dieser Liste steht, ohne türkischer Staatsbürger zu sein. Auch einer jungen Salzburgerin ist es erst kürzlich so ergangen. Sie hat aber den Irrtum der türkischen Behörden beweisen können.

Landesregierungen müssen sich einigen

Jedenfalls ist diese Wählerliste mit österreichweit 100.000 türkischen Namen verfassungsrechtlich nicht mehr tragbar. Für Michael Bergmüller, den Leiter des Referats Staatsbürgerschaft beim Land ist das eine Hiobsbotschaft. Denn immer noch sind 200 bis 300 Verfahren zu möglichen illegalen Doppelstaatsbürgerschaften im Land Salzburg anhängig.

Für die Behörde ist das seit eineinhalb Jahren ein großer Aufwand. Zwei zusätzliche Mitarbeiter mussten zu Hilfe eilen und jetzt steht alles. Alte Bescheide müssen noch einmal geprüft werden. Erst im Jänner soll es weitergehen, sagt Bergmüller, nachdem sich alle Landesregierungen mit Innenministerium und Außenministerium auf einen einheitlichen Weg geeinigt haben.

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