Cousin missbraucht: Bedingte Haft für Salzburger

Ein 39-jähriger Salzburger ist am Mittwoch beim Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.640 Euro verurteilt worden.

Zudem muss der Salzburger 1.000 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer zahlen. Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen.

Laut Anklage soll der Beschuldigte im Jahr 1999, als der Bub zwölf Jahre alt war, mit den Taten begonnen haben. „Er hatte zu seinem Cousin ein gutes Verhältnis“, sagte Staatsanwalt Filip Grubelnik. Das Kind habe sich dem älteren Verwandten anvertraut und ihm Fragen gestellt, die es sich seinen Eltern nicht zu stellen getraut habe.

„Vertrauensverhältnis ausgenützt“

Dieses Vertrauensverhältnis habe der Salzburger ausgenützt und den unmündigen Buben, der noch unter 14 Jahre gewesen sei, sexuell auch schwer missbraucht. Weil das Kind unter seiner Aufsicht gestanden sei, habe er das Autoritätsverhältnis missbraucht, erläuterte der Staatsanwalt vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Tovilo-Moik.

Im Jahr 2003, als der Angeklagte in eine eigene Wohnung gezogen war, durfte sein Cousin des öfteren bei ihm übernachten. Auch da sei es zu sexuellen Übergriffen gekommen, warf der Staatsanwalt dem ledigen Mann vor. Das Opfer sei zwar bereits über 14 Jahre, aber immer noch minderjährig gewesen und von dem Beschuldigten beaufsichtigt worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der 39-Jährige bekannte sich zum Teil als schuldig. Er sei zum sexuellen Missbrauch geständig, nicht aber zum schweren sexuellen Missbrauch, sagte Strafverteidiger Alexander Swancar. Als der Cousin zwölf, 13 Jahre alt gewesen sei, sei es zu „Kontakten“ beim Kuscheln gekommen, erklärte der Anwalt. Bei den relevanteren geschlechtlichen Handlungen sei der Cousin bereits 16 Jahre alt gewesen.

Für den Schöffensenat war letztlich nicht nachweisbar, ob das Opfer zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilt der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, mit. Der Angeklagte hat das Urteil zwar angenommen, der Staatsanwalt hat aber keine Erklärung dazu abgegeben.