Anwalt gegen Abschiebungen nach Afghanistan
Probleme ortet er vor allem bei Ansuchen von Afghanen, weil das Bundesverwaltungsgericht keine Neubewertung der Situation in diesem Land vornehme, sagte Mory am Montag. Die erste Instanz (die Bundesämter für Fremdenwesen und Asyl) sei eine „Ablehnungsinstanz“, was insofern nicht verwundere, weil es eine dem Innenministerium unterstellte, weisungsgebundene Behörde sei.
Kritik an Höchstgericht
Bei der Berufungsinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, ortet der Anwalt ab Dezember 2017 eine große Trendwende. Den Grund dafür wisse er nicht, denn hier handle es sich um weisungsfreie Richter. Dann gebe es nur noch das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), dort würde aber die überwiegende Zahl der Beschwerden erst gar nicht behandelt sondern ohne Begründung abgelehnt. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Menschen noch vor einer Entscheidung angeschoben würden, sagt Mory.
In Afghanistan sei die Sicherheitslage so schlecht, dass eine Abschiebung in dieses Land eigentlich nicht denkbar sei. Zwar gebe es einzelne „Inseln“, wo die Lage nicht ganz so prekär sei, allerdings seien diese bereits überfüllt.
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„Abschiebungen gegen Menschenrechte"
Afghanen dürften nicht abgeschoben werden, weil die Lage in ihrer Heimat katastrophal sei, sagt der Salzburger Anwalt Gerhard Mory
Link:
- Quartiere für minderjährige Asylwerber schließen (salzburg.ORF.at; 10.12.2018)