Toter in Tonne: Verteidiger beruft

Im Fall eines Pensionisten aus Mattsee (Flachgau), der tot in einer Tonne lag, geht der Prozess in die zweite Instanz. Der Verteidiger der Beschuldigten meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Frau erhielt sieben Jahre unbedingte Haft.

Die 62-jährige Deutsche wurde Mittwochabend unter anderem wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verurteilt - nicht wegen Mordes. Die Beschuldigte soll Anfang Juni 2017 ihrem Lebensgefährten im Salzburger Flachgau sechs Schlaftabletten verabreicht haben - ihren Aussagen nach, weil ihr die Sexspiele zu viel wurden. Der Freund starb, allerdings konnte die Todesursache wegen der starken Verwesung der Leiche nicht geklärt werden.

Weil die Frau in Deutschland wegen Betrugsdelikten gesucht wurde, wollte sie mit der Polizei nichts zu tun haben und versteckte die Leiche in einer Kunststoff-Tonne in der Garage des Pensionisten. Der Tote wurde erst Ende Juni 2017 entdeckt und die Deutsche festgenommen.

Wegen weiterer Delikte schuldig gesprochen

Die Geschworenen waren sich am vergangenen Mittwoch bei dem Prozess in Salzburg einig, dass sich die Deutsche auch der Verbrechen der Störung der Totenruhe, des schweren Diebstahls und des gewerbsmäßig schweren Betrugs, dem Vergehen der Urkundenfälschung, der Urkundenunterdrückung und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gemacht hat. Lediglich in einem Betrugsfaktum gab es einen Freispruch.

Wie geht es weiter?

Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Mit der Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Johann Eder muss sich nun der Oberste Gerichtshof befassen, mit der Strafberufung das Oberlandesgericht Linz.

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