Gemeinden kritisieren Zweitwohnsitz-Verordnung
Die Gemeinden sind mit der neuen Regelung schon jetzt unzufrieden: Insgesamt zwölf Salzburger Gemeinden wollen eine höhere Grenze für Zweitwohnsitze, unter anderem Mittersill (Pinzgau), Fuschl (Flachgau), Bad Hofgastein (Pongau) und Seekirchen (Flachgau).
ORF
Mehr als 80 Gemeinden überschreiten Grenze
Laut Landesregierung haben schon jetzt mehr als 80 Salzburger Gemeinden die neue Grenze überschritten - was die betroffenen Bürgermeister oft anders sehen. Die Zahlen seien alt, falsch berechnet oder würden Wohnsitze miteinbeziehen, die gar keine klassischen Zweitwohnungen seien, etwa Dienstwohnungen für Saisonniers, kritisierten die Bürgermeister. Das Land bleibe allerdings bei seiner Darstellung, kündigte der für Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) an. Die 16-Prozent-Grenze werde jedenfalls umgesetzt, erklärte er.
Neue Verordnung ohne echte Konsequenzen
Allerdings: Wenn eine Gemeinde diese Grenze überschreitet, dann passiert nicht viel. Sie kann sogar weiter Zweitwohnsitze ausweisen - es wird lediglich zwei wesentliche Verfahrensbeschränkungen geben: Die Gemeinde muss ein eigenes Zweitwohnsitz-Gebiet widmen und braucht dafür eine aufsichtsbehördliche Genehmigung vom Land. Ein generelles Verbot, mehr Zweitwohnsitze zu widmen sei die neue Verordnung jedenfalls nicht, hieß es aus dem Büro von Landesrat Schwaiger.
Links:
- Stadt will mehr Geld durch mehr Hauptwohnsitze (salzburg.ORF.at; 16.3.2018)
- Ferienwohnungen: Weiter Debatte um illegale Zweitwohnsitze (salzburg.ORF.at; 30.5.2017)