Gemeinden kritisieren Zweitwohnsitz-Verordnung

Ab erstem Jänner gilt in Salzburg eine neue Verordnung, die den Wildwuchs an Zweitwohnungen eindämmen soll. Gemeinden sollen dann nur noch 16 Prozent ihres Wohnraums als Zweitwohnungen ausweisen dürfen.

Die Gemeinden sind mit der neuen Regelung schon jetzt unzufrieden: Insgesamt zwölf Salzburger Gemeinden wollen eine höhere Grenze für Zweitwohnsitze, unter anderem Mittersill (Pinzgau), Fuschl (Flachgau), Bad Hofgastein (Pongau) und Seekirchen (Flachgau).

Zweitwohnungen

ORF

In Zukunft sollen Gemeinden nur mehr 16 Prozent des Wohnraums als Zweitwohnsitze ausweisen dürfen

Mehr als 80 Gemeinden überschreiten Grenze

Laut Landesregierung haben schon jetzt mehr als 80 Salzburger Gemeinden die neue Grenze überschritten - was die betroffenen Bürgermeister oft anders sehen. Die Zahlen seien alt, falsch berechnet oder würden Wohnsitze miteinbeziehen, die gar keine klassischen Zweitwohnungen seien, etwa Dienstwohnungen für Saisonniers, kritisierten die Bürgermeister. Das Land bleibe allerdings bei seiner Darstellung, kündigte der für Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) an. Die 16-Prozent-Grenze werde jedenfalls umgesetzt, erklärte er.

Neue Verordnung ohne echte Konsequenzen

Allerdings: Wenn eine Gemeinde diese Grenze überschreitet, dann passiert nicht viel. Sie kann sogar weiter Zweitwohnsitze ausweisen - es wird lediglich zwei wesentliche Verfahrensbeschränkungen geben: Die Gemeinde muss ein eigenes Zweitwohnsitz-Gebiet widmen und braucht dafür eine aufsichtsbehördliche Genehmigung vom Land. Ein generelles Verbot, mehr Zweitwohnsitze zu widmen sei die neue Verordnung jedenfalls nicht, hieß es aus dem Büro von Landesrat Schwaiger.

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