Kritik an Bauweise des neuen Landesgerichtes

Seit November wird im sanierten Salzburger Landesgericht verhandelt - und es gibt bereits Kritik an den neuen Verhandlungssälen. Die Mitarbeiter fühlen sich wie im Glashaus, nicht-öffentliche Prozesse seien in Gefahr.

Der freie Blick vom Innenhof des Landesgerichts auf sämtliche Angeklagte, Richter, Anwälte und Zuhörer in den neuen Verhandlungssälen sei nicht nur für die Salzburger Anwaltskammer problematisch, sagte deren Präsident Wolfgang Kleibel. Eine Rüchmeldung sei etwa, dass gerade bei nicht-öffentlichen Prozessen am Abend, wenn die Säle beleuchtet sind, die Glaswände für Kritik sorgen. Außerdem sei die Verhandlungsatmosphäre gestört, wenn man „quasi in der Auslage sitzt“, bekritelten einige Richter. Die Architekten setzten Glaswände ein, um die Transparenz der Prozesse zu verdeutlichen.

Justizgebäude neu Gericht Landesgericht

Barbara Gindl/APA

Die Glaswände in den Verhandlungssälen sorgen für Kritik

Neue Folien für mehr Sichtschutz

Aufgeklebte, weiße Folienstreifen sollen den Sichtschutz sicherstellen und - im Gegensatz zu den Jalousien - noch Tageslicht in die Säle lassen, sagte Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb. „Das ist Teil der Adaptierung eines Gebäudes an die praktische Nutzung und das gehört, glaube ich, dazu. Es ist die Frage, wie hell es in einem Verhandlungssaal sein soll oder wie laut die Beschallungsanlage sein soll - das wird alles fein justiert, wenn tatsächlich Leben in dem Gebäude ist.“

Justizgebäude neu Gericht Landesgericht

Barbara Gindl/APA

Seit November wird im sanierten Justizgebäude verhandelt

Zu einsehbares Landesgericht

Der Umbau des Landesgerichts ärgert Richter und Anwälte. Denn die Glasaußenwände der Verhandlungssäle bieten Passanten ungewollte Einblicke. Das Geschehen sei viel zu einsehbar, nun sollen Folien für mehr Sichtschutz sorgen.

Sichtschutz mit Altstadtschutz vereinbar?

Die Kosten für die Folien seien jedenfalls marginal, meinte Gerichtspräsident Rathgeb. Weil die Folien nachträglich angebracht werden, muss nun aber die Sachverständigenkommission des Landes prüfen, ob dieser Sichtschutz mit dem Altstadtschutz vereinbar ist. Bis darüber entschieden ist, müssen bei nicht öffentlichen Verhandlungen die Jalousien herunter gelassen werden.

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