Toter in Tonne: Haft wegen Körperverletzung, kein Mord
Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, haben die acht Geschworenen die Frage nach Mord einstimmig verneint. Die Verurteilung der 62-jährigen Frau wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang erfolgte ebenso einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jury sieht weitere schwere Delikte
Die Jury war sich auch einig, dass sich die Deutsche zudem der Verbrechen der Störung der Totenruhe, des schweren Diebstahls und des gewerbsmäßig schweren Betrugs, dem Vergehen der Urkundenfälschung, der Urkundenunterdrückung und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gemacht hat. Lediglich in einem Betrugsfaktum gab es einen Freispruch.
Verteidiger gab keine Erklärung ab
Der Verteidiger der Frau gab nach dem Urteil keine Erklärung ab, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
Die 62-Jährige soll im Juni 2017 ihrem Lebensgefährten im Salzburger Flachgau sechs Schlaftabletten verabreicht haben - ihren Aussagen nach, weil ihr die Sexspiele zu viel wurden. Der Mann starb, allerdings konnte die Todesursache wegen der starken Verwesung der Leiche nicht geklärt werden. Weil die Angeklagte in Deutschland wegen Betrugsdelikten gesucht wurde, wollte sie mit der Polizei nichts zu tun haben und versteckte die Leiche in der Tonne. Der Tote wurde erst Ende Juni 2017 entdeckt und die Deutsche festgenommen.
Im Mai war von Mordverdacht die Rede
Die Frau war bereits im Mai 2018 wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in Salzburg angeklagt gewesen. Das Schöffengericht sah damals möglichen Mordverdacht und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Darum musste sich nun ein Geschworenengericht mit dem Fall befassen.
Links:
- Mattseer getötet: Verhalten danach im Fokus (salzburg.ORF.at; 4.12.2018)
- Toter in Regentonne: Freundin bestreitet Mordvorwurf (salzburg.ORF.at; 2.12.2018)
- Toter in Biotonne: Gericht sieht Mordverdacht (salzburg.ORF.at; 24.5.2018)
- Tod nach Sexspielen: Anklage gegen Deutsche (salzburg.ORF.at; 15.2.2018)