Tödlicher Bahnunfall: Verfahren eingestellt
Das hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nun entschieden - unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit. Bei dem Unglück wurde die einjährige Tochter der Frau aus dem Buggy geschleudert. Das Kind starb im Krankenhaus. Als der Unfall passierte, soll die Mutter den Kinderwagen laut Polizei aus der Hand gegeben haben, weil sie sich ihrem dreijährigen Sohn zugewandt hatte.
Gutachten eingeholt, keine Schuld der ÖBB
Ermittelt wurde wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung. Die Staatsanwaltschaft holte mehrere Gutachten zum Unfallhergang ein. Es wurde festgestellt, dass der Kinderwagen „nicht eingebremst“ war. Wäre die Feststellbremse angezogen gewesen, hätte sich der Kinderwagen nicht bewegt.
Den Lokführer bzw. die ÖBB traf den Ermittlungen zufolge keine Schuld. Laut einem Gutachten hat der Zug den Bahnhof „regelkonform“ passiert. Er hatte die zulässige Maximalgeschwindigkeit nicht überschritten, seine Durchfahrt wurde auch optisch und akustisch angekündigt. Es seien alle vorgegebenen, geltenden Bestimmungen für die Durchfahrt eingehalten worden, konstatierte ein Sachverständiger.
„Keine auffallende Sorglosigkeit“
Nach Einschätzung des zuständigen Staatsanwaltes sei ein Sorgfaltsverstoß der Kindesmutter zu erkennen gewesen, indem die Feststellbremse des Kinderwagens beim Bahnsteig nicht eingesetzt worden sei, „sodass es aufgrund der Sogwirkung des durchfahrenden Zuges zu dem Unfall kommen konnte“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Donnerstag der APA.
Diversion nun möglich
Nachdem aber keine auffallende Sorglosigkeit zur Vernachlässigung der Aufsichtspflicht geführt habe, könne mit einer Diversion vorgegangen werden, „weil angenommen werden kann, dass es nicht der Verurteilung der Kindesmutter bedarf, um sie oder Dritte von einem vergleichbaren Versehen abzuhalten“, erläuterte Neher: „Von der Verfolgung der Kindesmutter wegen fahrlässiger Tötung ist unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit vorläufig zurückgetreten worden.“
Verteidiger stimmt Vorgangsweise zu
Nach Ablauf der Probezeit werde das Strafverfahren gänzlich eingestellt, falls keine strafbaren Handlungen mehr gesetzt werden. Der Verteidiger der Frau habe in ihrem Namen dem diversionellen Vorgehen zugestimmt, sagte der Staatsanwalt. Es gehe dabei nicht um ein Schuldeingeständnis, sondern um eine Verantwortungsübernahme.
Links:
- Tödlicher Unfall: Zug „regelkonform“ unterwegs (salzburg.ORF.at; 3.10.2018)
- Tödlicher Bahnunfall: Gutachten über Kinderwagenbremse (salzburg.ORF.at; 14.3.2018)
- Bahnunfall: Mutter war nicht zu nah am Gleis (salzburg.ORF.at; 5.10.2017)