Prozess: Kind durch heißen Punsch schwer verletzt

Am Landesgericht Salzburg wird Donnerstag die Schuldfrage nach einem Unfall verhandelt. Dabei wurde eine Schülerin durch heißen Punsch schwer verletzt. Er floss bei einer parteipolitischen Feier in ihren Stiefel. Die Pongauerin erlitt Verbrühungen.

Es folgten Hauttransplantationen und sieben Wochen Krankenstand für das achtjährige Mädchen. Die Behandlungskosten sind hoch, doch keiner will schuld an dem Unfall sein, der sich genau zu Silvester 2017 in einer Pongauer Gemeinde ereignete. Die Feier für Kinder und Jugendliche wurde dort von einer politischen Partei organisiert.

Kinderpunsch offenbar siedend heiß

Die Volksschülerin besuchte die Veranstaltung am späten Nachmittag - zusammen mit ihrer Mutter. Der Kinderpunsch soll von einem Biertisch gestoßen worden sein; mit fatalen Folgen: Verbrennungen dritten Grades lautete die Diagnose. „Die Ärzte sagen, das Mädchen wird vermutlich ihr ganzes Leben lang Dauerfolgen haben“, sagte Alexander Schuberth, Rechtsanwalt der Familie: „Die Narben bleiben. Die Haut am rechten Unterschenkel ist dauerhaft geschädigt. Wenn die Schülerin kein Taubheitsgefühl hat, dann hat sie Schmerzen.“

Der Temperaturregler des Punschkochers sei offenbar defekt gewesen. Denn nur so lasse sich erklären, warum das umgeworfene Getränk „siedend heiß“ war, sagte der Anwalt.

„Verantwortlicher gab Sachlage zu“

Nach dem Unfall schien rechtlich alles geklärt zu sein. Ein damals hochrangiger Funktionär der politischen Partei, der für den Ausschank zuständig gewesen sei, habe seine Schuld zugestanden, erläuterte Schuberth: „Er informierte seine Versicherung wegen Haftungsübernahme.“ In der Schadensmeldung vom 8. Jänner 2018, die der APA vorliegt, steht geschrieben: „Unserem Versicherungsnehmer kippte ein Becher mit heißem Tee um, und der Inhalt rann in den Stiefel des danebenstehenden Kindes, wobei dieses Verbrühungen erlitt.“

Anwalt Schuberth: „Es war für uns ohnehin klar, dass der Mann beziehungsweise der Versicherer den Schaden dem Grunde nach übernehmen wird und nur die Höhe der einzelnen Schadenersatzansprüche strittig sein würde.“ Deshalb erstattete die Familie des Opfers keine Strafanzeige.

3.000 statt 58.000 Euro, die gefordert werden

Im April hat die Versicherung des Teilnehmers laut Schuberth den Schaden „dem Grunde nach anerkannt“ und 3.000 Euro überwiesen. Als der geforderte Schadensersatzbetrag der Versicherung mitgeteilt wurde, wendete sich das Blatt. Der Gesamtschadenersatzanspruch bis Ende März 2018 wurde mit rund 58.000 Euro beziffert. Inkludiert sind hier auch der Schmerzensgeldanspruch, die Verunstaltungsentschädigung und die Kosten für die Pflege und Dauerfolgen. Die Versicherung zahlte nicht.

Klage auf Schadenersatz beim Landesgericht

Mangels außergerichtlicher Übereinkunft brachte der Rechtsanwalt eine Schadenersatzklage beim Landesgericht Salzburg ein. Im Zuge des Verfahrens habe der Beklagte plötzlich behauptet, er habe den Becher nicht umgestoßen und könne für die Verletzungen des Kindes nicht verantwortlich gemacht werden, sagte Schuberth. Der Anwalt des Beklagten konterte: Sein Mandant habe von Anfang an gesagt, dass er den Becher nicht umgeworfen habe. „Die Angaben in der Strafanzeige widersprechen dem bisherigen Verlauf des Zivilverfahrens“, sagte Rechtsanwalt Milan Vavrousek zur APA. Mehr könne er dazu nicht sagen, es handle sich um ein laufendes Verfahren: „Es ist das Gerichtsurteil abzuwarten.“ Was die Strafanzeige betrifft, so werde er eine Gegendarstellung einbringen, so Vavrousek.

Muss die Landespartei haften?

Laut Schuberth hat der Beklagte im Laufe des zivilrechtlichen Prozesses auch seine Veranstaltereigenschaft und somit seine mögliche Haftung daraus in Abrede gestellt. Es sei dann im Raum gestanden, dass möglicherweise einer von zwei weiteren Parteimitgliedern, die sich bei der Ausschank aufgehalten hätten, für das Umstoßen des Bechers infrage kommen könnten. Der Beklagte habe auch ausgesagt, seiner Meinung nach sei der Veranstalter der Silvesterfeier nicht die Ortspartei, sondern die Landespartei gewesen. Und es stelle sich die Frage, ob diese für die Veranstaltung hafte.

Familie spricht von „mieser Vorgehensweise“

Für die Eltern des Mädchens ist der „Meinungsschwenk“ des Beklagten inakzeptabel, die „miese Vorgehensweise“ unverständlich. Deshalb brachte ihr Anwalt am Mittwoch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Betrugsverdachts ein. „Die Staatsanwalt hat andere Mittel und Wege, um die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen“, sagte Schuberth.