Studie: Vorwürfe gegen Polizei kaum vor Gericht

Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei- oder Justizbeamte landen kaum vor Gericht. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der Universität Wien, die von 2012 bis 2015 Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte in Wien und Salzburg untersucht hat.

1.285 Vorfälle über angebliche Misshandlungen von Exekutivbeamten in Wien und 233 in Salzburg sind anhand von Ermittlungs- und Gerichtsakten von den Kriminologen untersucht worden.

Der Großteil der Ermittlungen zu den Misshandlungsvorwürfen ist bereits von den Staatsanwaltschaften eingestellt worden, sagt Studienleiterin Susannne Reindl-Krauskopf.

Ministerium vereist auf umgesetzte Verbesserungen

„In Salzburg betrifft das alle untersuchten Fälle, in Wien wurden im Beobachtungszeitraum auch nur sieben Fälle an das Gericht herangetragen. Über vier Jahre hinweg ist in zwei Staatsanwaltschaften - trotz zahlreicher Anzeigen gegen Exekutivbeamte - keine einzige Verurteilung erfolgt.“

Der zuständige Generalsekretär im Justizministerium, Christian Pilnacek, betont, dass man die in der Studie empfohlenen Verbesserungen inzwischen bereits umgesetzt habe. In Beschwerdefällen sollen Staatsanwälte etwa selbst Befragungen durchführen und das nicht mehr Polizisten überlassen, sagt Pilnacek.