Swap-Prozess: Kritik an Anwaltskosten

Das Kontrollamt der Stadt Salzburg kritisiert jetzt die Anwalts- und Verfahrenskosten beim Prozess um die Übertragung negativ bewerteter Swap-Geschäfte an das Land Salzburg im Jahr 2007. Sie betrugen laut Kontrollamt bis Juni 1.329.124,59 Euro.

Die Anwalts- und Verfahrenskosten liefen für den ehemaligen Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und hochrangige Mitarbeiter des Magistrats auf. 74 Prozent der Summe und damit mehr als eine Million Euro flossen an die Anwälte des früheren Stadtchefs, des Magistratsdirektors, des Finanzdirektors und von zwei weiteren Beamten, gegen die das Ermittlungsverfahren später eingestellt wurde.

Swap-Prozess am Salzburger Landesgericht

ORF

Der Swap-Prozess am Salzburger Landesgericht sorgte für großes Aufsehen

Für Rechtsgutachten wurden 104.000 Euro und für finanzwirtschaftliche Beratungen 171.000 Euro ausgegeben, bar etwa für Kopien oder Porto 18.100 Euro ausgelegt. Zugleich hat Schaden eine PR-Kanzlei für Litigations-PR engagiert, die für ihre Leistungen mehr als 27.400 Euro in Rechnung stellte.

Rückforderung hängt von Rechtkraft des Urteils ab

Ob das Geld von der Stadt zurückgefordert werden kann, hängt vor allem mit der Rechtskraft des Urteils gegen den früheren Stadtchef und die Beamten ab. Die Stadt hat aufgrund eines nachträglichen Beschlusses im Stadtsenat im Juli 2016 zwar vorläufig die Kosten für die Vertretung des Bürgermeisters und der Mitarbeiter übernommen, davon unabhängig im Oktober 2017 aber beschlossen, alle Verteidigungskosten im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung vollständig zurückzufordern.

Doch auch unabhängig von der Schuldfrage fällt der Kontrollamtsbericht, der der Austria Presse Agentur (APA) vorliegt, wenig schmeichelhaft aus. Der Stadtsenat sei etwa erst nach fast drei Jahren über die laufenden Kosten informiert worden. Der rückwirkende Beschluss wäre laut Salzburger Stadtrecht zudem nicht zulässig gewesen.

„Kosten aus Rechnungsabschlüssen nicht ersichtlich“

Ein großer Teil der Anwaltskosten war da aber bereits von der Stadt bezahlt worden. Auch hätte der Bürgermeister an der Abstimmung im Stadtsenat nicht teilnehmen dürfen, da es um eine Angelegenheit ging, die ihn selbst betrafen. Wie der Magistratsdirektor in einer Stellungnahme zum Rohbericht feststellte, hätte eine Stimmenthaltung des Bürgermeisters nichts an dem Abstimmungsergebnis geändert.

Das Kontrollamt kritisiert zudem, dass die Ausgaben der Stadt im Zusammenhang mit dem Swap-Verfahren über Jahre weder aus den Budgets noch aus den Rechnungsabschlüssen ersichtlich waren. Die Mitglieder des Gemeinderates seien über die Kosten trotz mehrmaliger Anfragen lange Zeit überhaupt nicht und später erst auf ausdrückliches Drängen informiert worden.

„Art der Verbuchung geeignet, Kosten zu verbergen“

In der Buchhaltung habe es für Aufwendungen und Kosten im Swap-Prozess keine transparente Buchführung gegeben. Diese wurden nämlich auf unterschiedliche Budgetansätze aufgeteilt - etwa auf Wirtschaftsförderung, Versicherungen und städtischen Grundbesitz. „Die Art der Verbuchung war grundsätzlich geeignet, die Übernahme der Verteidigungskosten durch die Stadt, für die es bis Juni 2016 keinen zustimmenden Beschluss des Stadtsenats gab, zu verbergen“, urteilte das Kontrollamt.

Selbst nach der Feststellung, dass alle anfallenden Kosten gesondert auszuweisen sind, seien im Herbst 2016 noch zwei weitere Rechnungen als „Wirtschaftspolitische Maßnahmen“ verbucht worden. Zudem merkt der Bericht an, dass in einem Fall zwei Gutachten bezahlt wurden, die bis dato noch gar nicht fertiggestellt sind. Und er hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Rechtsgutachten.

Land hat auf Rückzahlung von 4,795.000 Euro geklagt

Schaden und der jetzige Finanzdirektor der Stadt Salzburg waren in einem Strafprozess am 28. Juli 2017 wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Strafe von drei Jahren, ein Jahr davon unbedingt verurteilt worden. Der damalige Sekretär des Bürgermeisters und heutige Magistratsdirektor fasste ein Jahr bedingt aus. Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle drei hatten sich nicht persönlich bereichert und eine Schädigungsabsicht des Landes stets in Abrede gestellt.

Heinz Schaden beim Swap Prozess im Salzburger Landesgericht

ORF/Christine Hackenbuchner

Wurde wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt: Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ)

Der Swap-Deal von 2007 war erst im Zuge des Salzburger Finanzskandals Ende 2012 öffentlich bekannt geworden. Weil das Land davon ausgeht, dass ihm durch die Übernahme ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, hat es am Zivilrechtsweg auf die Rückzahlung von 4.795.000 Euro geklagt. Allerdings ruht das Verfahren bis zur Rechtskraft im Strafprozess derzeit.

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