Salzburg AG regelt Wohnungsvergabe neu

Zwei Tage nachdem bekannt wurde, dass die Salzburg AG eine Sozialwohnung an einen ihrer Abteilungsleiter vergeben hatte, hat das Unternehmen neue Richtlinien für die Vergabe beschlossen. Soziales steht künftig im Vordergrund, Führungskräfte sind ausgeschlossen.

Für insgesamt 24 Wohnungen der GSWB in Salzburg-Lehen hat die Salzburg AG das Vergaberecht. Wer hier einziehen darf, entscheidet künftig eine Unternehmenskommission unter der Leitung des Betriebsrats. Zudem laufen sämtliche Bewerbungen für diese Wohnungen künftig über das Büro des Zentralbetriebsrats.

Wer eine Wohnung beziehen darf, wird dann anhand klarer Richtlinien entschieden, sagt die stellvertretende Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der Salzburg AG Karin Klemm. „Wir schauen erstens die Bedürftigkeit der Werber an. Das heißt, wieviele Kinder (Anm.: hat jemand), ist ein Wohnungsbedarf da, gibt es eine Pflege von Angehörigen und dergleichen?“, sagt Klemm.

Führungskräfte explizit ausgenommen

Bewerben können sich künftig alle Mitarbeiter der Salzburg AG über ein einheitliches Bewerbungsformular im internen Firmennetzwerk. Ausgenommen sind jedoch aktive Führungskräfte der Salzburg AG - also Bereichs-, Stabsstellen und Centerleiter sowie Vorstandsmitglieder.

Zudem soll die maximale Mietdauer auf drei Jahre begrenzt sein. Die Wohnungen dienen somit vor allem als Startwohungen. „Das können auch Lehrlinge sein, die ausgelernt haben und sich eine Startwohnung nehmen möchten. Die würden sicher, wenn eine Wohnung frei wäre, sie auch bekommen“, sagt Klemm.

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