Debatte um austro-türkische Doppelbürgerin

Eine Salzburgerin befürchtet, dass sie ihren österreichischen Pass abgeben muss, weil sie angeblich türkische Staatsbürgerin sei. Ihr Name scheint nämlich im türkischen Wählerverzeichnis auf, sagen die Behörden.

Cigdem Schiller versucht seit einem halben Jahr zu beweisen, dass sie keine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Sie ist in Österreich geboren und hat türkische Eltern. Ihre türkische Staatsbürgerschaft habe sie bereits 2003 zurückgelegt. Doch ihr Name scheint dennoch in der türkischen Wählerliste auf. Deswegen hat das Land ein Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft eingeleitet.

Cigdem Schiller; Doppel-Staatsbürgerschaft

ORF

Cigdem Schiller versucht seit mehreren Monaten zu beweisen, dass sie keine Doppelstaatsbürgerschaft hat

„Ich habe vom Konsulat die Bestätigung bekommen, dass ich keine Staatsbürgerin bin. Damit bin ich zum Land Salzburg. Die haben mir aber erklärt, dass würde nicht reichen. Ich bräuchte eine Bestätigung, dass ich die türkische Staatsbürgerschaft nicht wiedererlangt habe", so Schiller.

Türkische Behörden erteilen keine Auskünfte

Das Problem für die zuständigen Beamten im Land ist, dass die türkischen Behörden keine personenbezogenen Auskünfte erteilen. Die Türkei hat ein entsprechendes Übereinkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen vor acht Jahren gekündigt.

Informationen zur Staatsbürgerschaft können seither nur durch die betroffenen Personen beantragt werden. Die österreichischen Behörden sind also auf die Informationen der betroffenen Personen angewiesen. Und das scheint für viele zu einem existenzbedrohenden Problem zu werden.

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Kampf um Staatsbürgerschaft

Eine Salzburgerin befürchtet, dass sie ihren österreichischen Pass abgeben muss, weil sie angeblich türkische Staatsbürgerin sei.

Ähnliche Fälle auch bei Verfassungsgericht

Die Causa um mutmaßliche austro-türkische Doppelbürger beschäftigt nach dem Verwaltungsgerichtshof nun auch das Verfassungsgericht. Beim VfGH sind vier Beschwerden gegen die Aberkennung österreichischer Staatsbürgerschaften anhängig, wie Sprecher Wolfgang Sablatnig sagte. In einem Fall wurde aufschiebende Wirkung gewährt. Zweifel gibt es indes an den angeblichen türkischen Wählerlisten.

"Wählerlisten sind kein Persilschein“

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte in einem am Montag publik gewordenen Urteil die Verwendung dieser Listen (die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden waren) als Beweismittel genehmigt. Allerdings relativierte VwGH-Sprecher Wolfgang Koller am Donnerstag die Bedeutung dieses Urteils. Der Beschluss sei kein „Persilschein“ für die Verwendung dieser Listen. Es handle sich nämlich nur um eine Einzelfallentscheidung und die Authentizität der Liste sei in dieser Beschwerde gar nicht angezweifelt worden.

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