36 Flüchtlinge in Kleinlaster: Fünf Jahre Haft

Am Salzburger Landesgericht ist am Mittwoch ein 30-jähriger Iraker zu fünf Jahren unbedingter Haft wegen gewerbsmäßiger Schlepperei verurteilt worden. Er soll 36 in einen Kleinlaster gepferchte Landsleute von Ungarn nach Österreich gelotst haben.

Der Transport fand laut Anklage am 17. September 2015 statt: Der Angeklagte soll in einem Vorausfahrzeug den Kleinbus mit 36 Flüchtlingen von Ungarn nach Österreich gelotst haben. Fahrziel des Transportes war offenbar Deutschland. Der Kleinlaster wurde aber in Salzburg in der Nähe des Messegeländes angehalten. Der Lenker des Kleinlasters entkam, der Iraker in dem Begleitfahrzeug wurde festgenommen.

Mutmaßlicher Schlepper bei Prozess im Salzburger Landesgericht

ORF

Der Iraker wurde am Mittwoch zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt

Die 36 Flüchtlinge seien während der Fahrt in einen qualvollen Zustand versetzt worden, warf Staatsanwalt Robert Holzleitner dem Angeklagten vor: „Sie sind eng neben einander gestanden und hatten keine ausreichende Sauerstoffversorgung. Es gab keine Fahrgastsitzplätze.“ Es seien zwar Adaptierungen vorgenommen und Luftlöcher in die Bodenplatte gebohrt worden, „doch das war nicht ausreichend“, erklärte Holzleitner. „Das Vorausfahrzeug, das ebenfalls für Schleppereien vorbereitet war, hat man verwendet, um vor allfälligen Kontrollen zu warnen.“

Im Prozess in Widersprüche verwickelt

Der Angeklagte verwickelte sich beim Prozess in Widersprüche. Er beteuerte, er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun und sei damals auch nicht in Ungarn gewesen. Auf die Vorhaltungen der Richterin, dass das im Navi des Fahrzeugs anders aufgezeichnet gewesen sei, wusste der 30-Jährige keine Antwort. Tauchten im Prozess Widersprüche auf, verwies er zumeist auf seinen Bruder, dem er seinen Wagen öfters geliehen habe. Und was der damit gemacht habe, wisse er nicht.

Die Verteidigerin hatte zu Verhandlungsbeginn erklärt, „bis auf Indizien sind keine Beweise im Akt vorhanden“. Der Beschuldigte sei damals von Salzburg nach Wien und Graz und wieder zurück gefahren. „Er war nicht in Ungarn und konnte deshalb keine Leute nach Österreich bringen.“

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil von fünf Jahren unbedingter Haft wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft meldeten Berufung an. Der 30-jährige Iraker ist in Belgien einschlägig vorbestraft. Nach seiner bedingten Haftentlassung wurde er im April nach Österreich ausgeliefert.

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