Familienbeihilfe: 79.000 Euro illegal bezogen

Eine 42-jährige Salzburgerin hat achteinhalb Jahre lang für ihre vier Kinder die Familienbeihilfe bezogen, obwohl sie nach Kanada ausgewandert war. Nun wurde sie zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Familie hatte im Sommer 2007 die Zelte in Österreich abgebrochen, weil es rundherum „massive Probleme“ gab. Sie wollte in Kanada einen Neustart probieren. Zu diesem Zeitpunkt bezog die Frau bereits für die vier Kinder Familienbeihilfe. Den letzten Antrag hatte sie dazu drei Jahre davor bei der Geburt des jüngsten Kindes gestellt.

„Habe damals nicht darüber nachgedacht“

Bezieher sind jedoch verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes innerhalb von vier Wochen den Behörden zu melden. Das stehe auch auf den Formularen, hieß es nun bei Gericht. Die Beschuldigte sagte dazu, sie könne sich nicht mehr daran erinnern, über diese Pflichten jemals etwas gelesen zu haben: „Ich habe damals einfach nicht nachgedacht. Ich habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes, weil ich ja österreichische Staatsbürgerin bin“, sagte die Frau am Dienstag vor dem Schöffensenat in Salzburg.

Das Verhalten der Frau hatte zur Folge, dass das Finanzamt bis Jänner 2016 weiterhin die Familienbeihilfe ausbezahlte - insgesamt knapp 79.000 Euro.

„Würde es gerne rückgängig machen“

Und das Geld dürfte die Familie auch dringend gebraucht haben, denn der Neustart gestaltete sich zunächst sehr holprig und gelang anfangs nur mit finanzieller Hilfe der Oma: „Wir haben nicht gewusst, ob wir es dort schaffen.“ Erst seit einem Jahr sei klar, dass die Familie in Kanada bleiben und einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen wolle.

Heute verstehe sie natürlich, dass man nicht über lange Zeit Unterstützung aus einem System beziehen könne, für das man selber keine Leistung erbringe. „Ich würde es gerne rückgängig machen“, sagte die Frau. 20.000 Euro hat die 42-Jährige inzwischen auch an die Finanz zurückbezahlt.

Geständnis und Unbescholtenheit mildern Strafe

Das Salzburger Landesgericht sah bei der Frau dennoch „zumindest die geringste Form des Vorsatzes“ und verurteilte sie wegen schweren Betruges zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Die teilweise Schadenswiedergutmachung, ihre bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis in der Sache wurden dabei als mildernd gewertet.

Da weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger ein Rechtsmittel ergreifen wollen, ist der Spruch bereits rechtskräftig. Und weil die Strafe in dieser Höhe auch nicht im Strafregister aufscheint, muss die 42-Jährige auch keine Komplikationen bei der Rückreise nach Kanada befürchten.