VwGH: Doppelbürger verliert Staatsbürgerschaft

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Der Mann hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen.

Das Landesverwaltungsgericht hatte wiederum davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt. Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulats in Salzburg.

Gericht: „Keine versehentliche Wiederverleihung“

Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

Der VwGH schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichtes sei schlüssig und nachvollziehbar gewesen, heißt es in dem Beschluss des Höchstgerichts. Trotz wiederholter Aufforderungen der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts zur Vorlage diverser Unterlagen, vor allem eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister, habe der Betroffene nicht nachvollziehbar begründet, weshalb ihm die Vorlage nicht möglich gewesen sei.

Diese fehlende Mitwirkung hatte schon das Landesverwaltungsgericht dazu bewogen, davon auszugehen, dass der Mann aufgrund eines Antrags seinerseits die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben habe.

„Hat jetzt Status eines Fremden“

Gegen die Entscheidung des VwGHs ist in Österreich keine Beschwerde mehr möglich. Der österreichische Pass des Mannes ist weg. Er muss sich jetzt überlegen, wie er in Österreich bleiben kann, sagt Wolfgang Köller, Sprecher des VwGHs.

„Mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, hat er jetzt den Status eines Fremden und muss aktiv werden, um in Österreich bleiben zu dürfen“, so Köller. Der Betroffene kann etwa die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Beim VwGH liegen übrigens derzeit keine weiteren gleichgearteten Fälle, allerdings dürften bereits einige in der „Pipeline“ sein.

Links: