Schulen dürfen erstmals Geldkonten führen
Finanzielle Beiträge für Wienwoche, Werkunterricht oder Sportwochen: Bisher haben viele Lehrer das Geld eingesammelt und anschließen auf privaten Konten bzw. für ein privates Sparbuch deponiert, das der jeweiligen Klasse diente.
Bisher vieles im halblegalen Bereich
Eine rechtliche Grundlage gab es dafür bisher nicht. Seit heuer ist den Pflichtschulen möglich, solche Geldgeschäfte über ein eigenes Konto laufen und verwalten zu lassen.
Damit gebe es für Direktoren und Lehrkräfte endlich eine Rechtssicherheit, sagt die zuständige Landesrätin Maria Hutter (ÖVP). Das neue Gesetz ist Ende Juni im Salzburger Landtag beschlossen worden. Schulen hätten damit eine Teilrechtsfähigkeit. Sie dürfen Geld einnehmen und ausgeben.
Mehr Autonomie auch bei Öffnungszeiten
Dieser Schritt soll vor allem auch mehr Autonomie bringen - ähnlich wie beispielsweise die neue Regelung bei den Öffnungszeiten für Schulen. Jede Schule darf nun selbst entscheiden, wann genau in der Früh aufsperrt wird.