Altstadt: Mit Mopeds vorbei an Pollern

Immer mehr Menschen, die in die Fußgängerzone der Salzburger Altstadt gelangen wollen, benutzen in letzter Zeit Mopeds oder Motorräder. Sie umgehen so die Zufahrtssperren mit den Innenstadt-Pollern.

Seit mehr als acht Jahren sperren die - anfangs umstrittenen - Innenstadtpoller Autofahrer aus der Salzburger Altstadt aus. Der illegaler Vierrad-Verkehr ist seither laut Magistrat spürbar weniger geworden - allerdings weichen immer mehr auf Mopeds und Motorräder aus, um doch in die Fußgängerzonen fahren zu können.

Insgesamt 24 bewegliche und 65 fixe Poller hindern Autofahrer daran, unerlaubt in die Fußgängerzonen links und rechts der Salzach und in den Mirabellgarten einzufahren. Seit der Inbetriebnahme der mechanischen Sperren fahren täglich bis zu 1.200 Autofahrer weniger in die Altstadt - das sei ein Rückgang um ein Drittel, sagen die Experten des Verkehrs- und Straßenrechtsamtes.

„Auch für Moped und Motorrad Genehmigung nötig“

Allerdings beobachten Bewohner und Behörde deutlich mehr Mopeds, Motorroller und Motorräder - beispielweise im Bereich der Linzergasse oder der Kaigasse oder dem Mozartplatz. Dies sei ein relativ neues Problem, sagt der Pollerbeauftragte der Stadt Salzburg, Christian Morgner.

Polleranlage in der Gstättengasse/Ursulinenplatz in der Salzburger Altstadt

ORF

In jüngster Zeit werden die Poller immer öfter mit Zweirädern umfahren

„Das System der Poller lädt natürlich auch dazu ein, den Weg in die Innenstadt mit einem einspurigen Fahrzeug zu absolvieren - so, wie es auch Radfahrer machen. Das ändert aber nichts daran, dass das illegal ist. Was für Autos gilt, das gilt auch für Motorräder oder Mopeds: Wer in die Fußgängerzone fahren will, der braucht eine Ausnahmegenehmigung“, betont Morgner.

Unerlaubtes Befahren kostet mindestens 100 Euro

Um die illegalen Moped- und Motorradfahrer ausserhalb der Ladezeiten aus den Fußgängerzonen zu vertreiben, wird das Verkehrs- und Straßenrechtsamt mit der Polizei eine „Aktion scharf“ durchführen. Unerlaubtes Befahren der Fußgängerzonen wird in jedem Fall angezeigt - es kostet mindestens 100 Euro Geldstrafe.

Peter Obermüller, Ö3 Salzburg

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