Auf Autobahn gewendet: Freispruch rechtskräftig
Die Postmitarbeiterin, der eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen wurde, muss mit der Bestätigung der Urteils durch das Landesgericht keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten.
Die Paketzustellerin wendete vergangenen November im Stau auf der Tauernautobahn und fuhr durch die Rettungsgasse bis zur Abfahrt Pfarrwerfen. Ein LKW-Fahrer hatte das Manöver gefilmt. Gänzlich straffrei ist die Postlerin allerdings nicht davon gekommen, ihr ist für sechs Monate der Führerschein entzogen worden und sie musste eine Verwaltungsstrafe bezahlen.
Privat
Bereits im März freigesprochen
Die Frau war bereits Ende März vom Bezirksgericht St. Johann freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft meldete allerdings umgehend Berufung an. Sie argumentierte, eine Geisterfahrt stelle an sich schon besonders gefährliche Umstände dar, in einer Rettungsgasse hätte die Frau jederzeit etwa mit einem Einsatzfahrzeug kollidieren können.
Link:
- Nach Geisterfahrt: Postlerin freigesprochen (salzburg.ORF.at; 31.3.2018)